BGH : Verbraucherschutz beim Versandhandel
am 05.10.2007 von http://rhgsig.wordpress.com
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat nun in einer Entscheidung zu den Informationspflichten Stellung bezogen, die einem Versandhandelsunternehmen zum Schutze der Verbraucher obliegen.Im nun entschiedenn Falle hatte das Unternehmen A im Wege des Fernabsatzes Oberbekleidung und Accessoires in ganz Deutschland an Verbraucher vertrieben.
In einer Werbung hatte das Unternehmen nun Ware angepriesen, ohne darauf hinzuweisen, dass die angegebenen Preise die Umsatzsteuer enthielten.
Einer Mitbewerberin missfiel dieses und verlangte Unterlassung. Ausserdem beanstandete diese Mitbewerberin die Tatsache, dass das Unternehmen A nicht spätestens bei der Lieferung über die Gewährleistungsregeln informierte. Die AGB der A enthielten zur Gewährleistung keine Regelungen, die von den gesetzlichen Vorschriften abwichen.
Das Oberlandesgericht hatte der Klage der Mitbewerberin stattgegeben, die hierauf eingelegte Revision der A hatte im Wesentlichen Erfolg.
Der BGH prüfte zunächst die Frage, wie die Verbraucherinformation hinsichtlich der Umsatzsteuer aussehen muss. Die Rechtsgrundlage hierzu findet sich im § 1 Absatz 2 der Preisangabenverordnung (PAngV) :
„(2) 1Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages anbietet, hat zusätzlich zu Absatz 1 und § 2 Abs. 2 anzugeben,
1.
dass die für Waren oder Leistungen geforderten Preise die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten und
2.
ob zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen.
2Fallen zusätzlich Liefer- und Versandkosten an, so ist deren Höhe anzugeben. 3Soweit die vorherige Angabe dieser Kosten in bestimmten Fällen nicht möglich ist, sind die näheren Einzelheiten der Berechnung anzugeben, aufgrund derer der Letztverbraucher die Höhe leicht errechnen kann.”
Fraglich war nun, wie der Hinweis auf die enthaltene Umsatzsteuer angebracht sein musste. Während das Oberlandesgericht die Auffassung vertrat, die …
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