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BGH: Urteilsbegründung zur Foren-Entscheidung

am 05.06.2007 von http://www.telemedicus.info/

Der BGH hat die vollständige Urteilsbegründung zu seiner Entscheidung zur Haftung von Forenbetreibern (Urteil vom 27.03.2007, Az. VI ZR 101/06 ) veröffentlicht. Bereits Ende März hatten die Richter in der Sache entschieden. Bisher lag jedoch lediglich eine Pressemeldung vor.

In dem Unterlassen, einen als unzulässig erkannten Beitrag zu entfernen, liegt eine der Wiederholung einer Rundfunk- oder Fernsehaufzeichnung vergleichbare Perpetuierung der Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen. Der Betreiber eines Internetforums ist Herr des Angebots und verfügt deshalb vorrangig über den rechtlichen und tatsächlichen Zugriff. [...] Auch wenn von ihm keine Prüfungspflichten verletzt werden, so ist er doch nach allgemeinem Zivilrecht zur Beseitigung und damit zur Unterlassung künftiger Rechtsverletzungen verpflichtet.
Auch haftet der Forenbetreiber …

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