BGH: Urteilsbegründung zur Foren-Entscheidung
am 05.06.2007 von http://www.telemedicus.info/
Der BGH hat die vollständige Urteilsbegründung zu seiner Entscheidung zur Haftung von Forenbetreibern (Urteil vom 27.03.2007, Az. VI ZR 101/06 ) veröffentlicht. Bereits Ende März hatten die Richter in der Sache entschieden. Bisher lag jedoch lediglich eine Pressemeldung vor.
In dem Unterlassen, einen als unzulässig erkannten Beitrag zu entfernen, liegt eine der Wiederholung einer Rundfunk- oder Fernsehaufzeichnung vergleichbare Perpetuierung der Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen. Der Betreiber eines Internetforums ist Herr des Angebots und verfügt deshalb vorrangig über den rechtlichen und tatsächlichen Zugriff. [...] Auch wenn von ihm keine Prüfungspflichten verletzt werden, so ist er doch nach allgemeinem Zivilrecht zur Beseitigung und damit zur Unterlassung künftiger Rechtsverletzungen verpflichtet.
Auch haftet der Forenbetreiber …
BGH: Fernsehaufzeichnung eines Konzerts keine urheberrechtliche Bearbeitung
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der BGH (Urt. v. 19.01.2006 - Az.: I ZR 5/03: PDF) hatte darüber zu entscheiden, ob die Fernsehaufnahmen von Konzertveranstaltungen als urheberrechtliche Bearbeitung des Musikwerkes zu betrachten sind.Entgegen der Ansicht der Revision greift auch di…
BGH zur Verantwortlichkeit von Forenbetreibern
auchRecht.de / Der BGH hatte mit Urteil vom 27. März 2007 - VI ZR 101/06 - über die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums zu entscheiden. Bislang liegt zwar nur die Pressemitteilung vor. Daraus ist jedoch ersichtlich, daß es einem Unterlassungsa…
BGH: Forenhaftung - Ein Unterlassungsanspruch wegen eines in ein Meinungsforum im Internet eingestellten ehrverletzenden Beitrags kann auch dann gegen den Betreiber des Forums gegeben sein, wenn dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ein Unterlassungsanspruch wegen eines in ein Meinungsforum im Internet eingestellten ehrverletzenden Beitrags kann auch dann gegen den Betreiber des Forums gegeben sein, wenn dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist. <br><…
Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums
Streitsache / Blog / Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums für dort eingestellte ehrverletzende Beiträge nicht deshalb entfällt, weil dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist.Die zivilrechtli…
Bundesgerichtshof entscheidet über Forenhaftung
Handakte WebLAWg / Gegenstand des Revisionsverfahrens war u. a. die Frage, ob und unter welchen Umständen der Betreiber eines Internetforums vom Verletzten auf Unterlassung einer ehrverletzenden Äußerung in Anspruch genommen werden kann, die ein Dritter in das Forum…
Bundesgerichtshof : Forenhaftung - Bundesgerichtshof entscheidet über die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Meinungsforums im Internet Betreiber haften ab Kenntnis rechtwidriger Inhalte als (Mit-) Störer und gleichrangig zu, dem Verletzte
MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH Urteil vom 27.03.2007 - Az. VI ZR 101/06 (Vorinstanzen: LG Düsseldorf Urteil vom 14.9.2005 - 12 O 440/04; OLG Düsseldorf Urteil vom 26.4.2006 - I-15 U 180/05 = <a href=http://miur.de/volltext.php?mir_dok_id=278 class=norm >MIR Dok…
BGH macht Forenbetreiber für anonyme Beiträge verantwortlich
LBR-Blog / Betreiber von Internetforen sind zur Entfernung beleidigender Beiträge verpflichtet und können sich – was den Unterlassungsanspruch angeht - nicht auf eine Privilegierung nach dem Telemediengesetz (TMG) berufen. Vielmehr sind sie als Störer auch…
BGH (VI ZR 101/06) zur Verantwortlichkeit des Betreibers eines Meinungsforums im Internet
Recht für Verbraucher / Bundesgerichtshof entscheidet über die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Meinungsforums im Internet Der Kläger ist Mitbegründer und Vorstandsvorsitzender eines Vereins, dessen satzungsmäßiger Zweck u. a. die Bekämpfung von Kinderpornograp…
