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BGH: Urteilsbegründung “Impuls”

am 02.11.2006 von http://kleinblog.com/

Metatagspamming kann eine Markenrechtsverletzung darstellen. Das im Mai diesen Jahres ergangene Urteil des BGH liegt nun samt Urteilsbegründung vor. Entscheidend ist demnach diese Passage der Begründung:
Eine Verwechslungsgefahr kann sich bereits daraus ergeben, dass die Internetnutzer, die das Firmenschlagwort der Klägerin kennen und als Suchwort eingeben, um sich über deren Angebot zu informieren, als Treffer auch auf die Leistung der Beklagten hingewiesen werden. Zwar ist der lnternetnutzer darauf eingerichtet, dass sich nicht alle Treffer auf das von ihm gesuchte Ziel beziehen. Gerade wenn es sich bei dem als Suchwort eingegebenen Unternehmenskennzeichen um einen gängigen Begriff der deutschen Sprache handelt, rechnet er mit einer Fülle von Treffern, die nichts mit der ihn interessierenden Dienstleistung zu tun haben. Weist aber ein Treffer auf eine lnternetseite der Beklagten hin, auf der diese die gleichen Leistungen anbieten …

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