BGH: Urteil zur Pressefreiheit

Der Bundesgerichtshof hatte eine Klage der Bunten auf verfassungswidrige Einschränkung der Pressefreiheit abgelehnt. Streitstand waren die Fotos von Grönemeyers (damals neuer) Freundin. Der BGH schreibt somit die Caroline-Entscheidung des EUGH fort.

Die ganze Geschichte der (vielleicht fragwürdigen) Entscheidung gibt es bei Spiegel online…

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Erschienen 19. Juni 2007 auf http://www.elbelaw.de/blawg.

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