BGH Urteil zum Verzicht auf Zugewinnausgleich im Ehevertrag
am 27.11.2008 von http://www.familienrecht-muenchen.info
BGH Urteil vom 17.10.2007 XII ZR 96/05: "Ein ehevertraglicher Verzicht auf Zugewinnausgleich ist nicht schon deshalb unwirksam (§ 138 BGB), weil ein Ehegatte - entsprechend den gemeinsamen Vorstellungen der Ehegatten bei Vertragsschluss - in der Ehe einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen ist und deshalb kein im Versorgungsausgleich auszugleichendes Versorgungsvermögen erworben hat. "
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