BGH: Urteil zur Verantwortlichkeit eines Internetportalbetreibers für fremde Inhalte liegt im Volltext vor - marions kochbuch

BGH Urteil vom 12.11.2009 I ZR 166=7 marions-kochbuch.de UrhG §§ 72, 19a; TMG §§ 8 bis 10 Das Urteil des BGH zur Haftung eines Internetportalbetreibers für fremde Inhalte (marions-kochbuch.de) liegt nunmehr im Volltext vor. Wir hatten die Entscheidung bereits kurz kommentiert. Leitsatz des BGH:Der Betreiber eines Internetportals, in das Dritte für die Öffentlichkeit bestimmte Inhalte (hier: Rezepte) stellen können, haftet für diese Inhalte nach den allgemeinen Vorschriften, wenn er die eingestellten Inhalte vor ihrer Freischaltung auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft und sie sich damit zu eigen macht. Dies gilt auch dann, wenn für die Nutzer des Internetportals erkennbar ist, dass die Inhalte (ursprünglich) nicht vom Betreiber, sondern von Dritten stammen. Ein Hinweis darauf, dass …

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Themen: Tmg , Störerhaftung , Abmahnung , Bgh , Meinungsfreiheit , LG Hamburg , Suchmaschine , Forum , Unterlassungsanspruch , Provider , Sperrung , Telemediengesetz , Foren , Web2.0 , Haftungsprivileg , Kommentare , Vorschriften , Rezepte , Marions Kochbuch

Erschienen 2. Juni 2010 auf http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/.

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