BGH Urteil: Nachlaßmanagement

Banken und Steuerberater dürfen Testamente vollstrecken. Das hat der Bundesgerichtshof in zwei Grundsatzurteilen entschieden. Damit wiesen die Richter Klagen von Rechtsanwälten gegen die Commerzbank und einen Steuerberater zurück, die auf ihr gesetzliches Beratungsmonopol gepocht hatten. Die Bank hatte im Internet unter dem Stichwort "Nachlaßmanagement" geworben. Die vorherigen Gerichtsinstanzen hatten den Anwälten noch recht gegeben. Nach ihrer Ansicht verstößt eine Testamentsvollstreckung durch Steuerberater und Geldinstitute gegen das Rechtsberatungsgesetz und damit zugleich gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Bei der Testamentsvollstreckung handele es sich nicht um eine "Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten", befand nun aber der Bundesgerichtshof (Az.: I ZR 182/02 und 213/01). Diese Frage sei bisher zwar bei den Gerichten und in der Fachliteratur umstritten gewesen. Doch müsse der Schwerpunkt dieser Tätigkeit nicht auf rechtlichem Gebie…

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Themen: Bundesgerichtshof , Banken , Steuerberater , Commerzbank , Wiesen

Erschienen 16. Februar 2005 auf http://streitsache.blogspot.com.

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