Volkert Bgh: BGH verhandelt Volkert-Urteil in VW-Korruptionsaffäre
Reuters | 15. September 2009 — Berlin (Reuters) - Zweieinhalb Jahre nach dem Urteil gegen den früheren VW-Betriebsratschef Klaus Volkert in der Korruptionsaff…
Berlin (Reuters) - Der frühere VW-Betriebsratschef Klaus Volkert muss als bislang einziger in der Korruptionsaffäre bei Volkswagen wegen Untreue ins Gefängnis.
Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Donnerstag die vom Landgericht Braunschweig verhängte Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten gegen den einst mächtigsten Arbeiterführer der Republik. (AZ 5 StR 521/08)
Das Landgericht hatte Volkert im Februar 2008 in erster Instanz wegen Anstiftung und Beihilfe zur Untreue verurteilt. Dagegen hatten die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung des 66-Jährigen Revision eingelegt. Der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig wies die Revision der Staatsanwaltschaft zurück. Die Verteidigung habe in ihrer Revision wegen eines Formfehlers der niederen Instanz zwar einen kleinen Teilerfolg erzielt, dieser habe sich aber nicht auf das Strafmaß ausgewirkt.
Das Landgericht Braunschweig hatte Volkert verurteilt, weil er unzulässige Sonderboni von knapp zwei Millionen Euro kassiert habe. Die Richter werteten dies als Beihilfe zur Untreue des damaligen VW-Personalvorstands Peter Hartz. Außerdem habe Volkert Hartz zur Begünstigung des Betriebsrates angestiftet und seiner Geliebten einen Schein-Arbeitsvertrag bei VW verschafft.
AUCH URTEIL GEGEN GEBAUER RECHTSKRÄFTIG
Der BGH bestätigte auch die Bewährungsstrafe gegen den Ex-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer, der mit Volkert zusammen auf der Anklagebank saß. Gebauer ist eine der Schlüsselfiguren in der Affäre um Lustreisen und Schmiergelder bei VW. Er hatte dem Urteil zufolge Bordellbesuche von Betriebsräten auf Firmenkosten organisiert und über ein Sonder-Spesenkonto abgerechnet. Gebauer erhielt dafür wegen Untreue ein Jahr auf Bewährung.
Das juristische Nachspiel der vor vier Jahren ruchbar gewordenen Affäre ist mit dem Abschluss der Verfahren gegen Volkert und Gebauer allerdings nicht zu Ende. Noch immer ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen den früheren Personalchef der VW-Tochter Skoda, Helmuth Schuster. Auch er war der Staatsanwaltschaft zufolge an Bordellbesuchen auf VW-Kosten beteiligt. Zudem soll er ein Netz von Tarnfirmen geknüpft, Schmiergelder von Zulieferern verlangt und versucht haben, VW-Gelder auf eigene Konten abzuzweigen. Wann es in diesem Fall zu einer Anklage kommt, ist allerdings völlig offen.
Erschienen 17. September 2009 bei http://www.reuters.com.
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