BGH-Urteil zu ausländischen Internet-Artikeln

Weist ein Artikel im Internet deutliche Bezüge nach Deutschland auf, sind deutsche Gerichte auch für Beschwerden zuständig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag entschieden. Im konkreten Fall ging es um die Klage eines Geschäftsmannes aus Deutschland. Er sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt durch einen Artikel in der Internet-Ausgabe der New York Times. (Az.: VI ZR 23/09 – Urteil vom 02.03.2010)

Die Vorinstanzen erklärten, der Mann könne seine Rechte nicht vor einem hiesigen Gericht durchsetzen. Dem widersprach der BGH. Der Artikel weise einen d…

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Themen: Urteil , Bgh , Bundesgerichtshof , Dpa , Heise , New York Times

Erschienen 2. März 2010 auf http://log.handakte.de/.

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