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BGH: Urlaubsgewinnspiel - Zur wettbewerbsrechtlichen Beurteilung der Werbung für ein Gewinnspiel.

am 14.07.2008 von http://www.medien-internet-und-recht.de

1. § 4 Nr. 5 UWG erfasst auch die Werbung für ein Gewinnspiel.

2. Die von dem Veranstalter bezweckte Anlockwirkung erreicht den Verbraucher bereits durch die Werbung für ein Gewinnspiel.
Der mit § 4 Nr. 5 UWG verfolgte Schutzzweck gebietet es daher, auch die Werbung für ein Gewinnspiel in seinen Anwendungsbereich
einzubeziehen. § 4 Nr. 5 UWG trifft wegen eines vergleichbaren Missbrauchspotentials eine § 4 Nr. 4 UWG entsprechende Regelung.
Auch die Werbung für Verkaufsförderungsmaßnahmen soll von § 4 Nr. 4 UWG erfaßt werden.

3. Kann der Verbraucher aufgrund einer Werbung noch nicht ohne weiteres - etwa mittels einer angegebenen Rufnummer
oder einer beigefügten Teilnahmekarte - an dem Gewinnspiel teilnehmen, reicht es aus, ihm unter Berücksichtigung der
räumlichen und zeitlichen Beschränkungen des verwendeten Wer-bemediums diejenigen Informationen zu geben, für die bei
ihm nach den Besonderheiten des Einzelfalls schon zum Zeitpunkt der Werbung …

Möglichkeit der alternativen Teilnahme an einem Gewinnspiel

Handakte WebLAWg / Für die Beurteilung der Frage ob eine Wettbewerbshandlung den Tatbestand des § 4 Nr. 6 UWG ausfüllt, ist es unschädlich, dass die Teilnahme an einem Gewinnspiel nicht von dem Erwerb einer bestimmten Ware oder der Inanspruchnahme einer bestimmten…

LG Potsdamm: Gewinnspiel-Eintragungsservice - Der Merchant haftet für Rechtsverstöße seiner Affiliates (hier: unzulässige E-Mail-Werbung), da diese als Beauftragte i.S.d. § 8 Abs. 2 UWG handeln.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine unzumutbare Belästigung eines Marktteilnehmers i.S.d. § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG ist insbesondere dann gegeben, wenn eine Werbung unter Verwendung elektronischer Post erfolgt, ohne dass eine Einwilligung des Adressaten vorliegt. <br><b…

OLG Frankfurt a.M.: Teilnahmekarten sind separat im Handel erhältlich - Zur Frage, zu welchem Zeitpunkt bei einem Gewinnspiel mit Werbecharakter die Teilnahmebedingungen anzugeben sind.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine umfassende Information über die Teilnahmebedingungen eines Gewinnspiels mit Werbecharakter hat spätestens im Zeitpunkt der Teilnahme zu erfolgen, was beispielsweise durch entsprechende Angaben auf der Teilnehmerkarte geschehen kann. Wir…

Zur Werbeaktion eines Gewinnspiel

Handakte WebLAWg / Eine Werbeaktion, bei dem ein Absatzgeschäft mit einem Gewinnspiel gekoppelt wird, ist wettbewerbsrechtlich unzulässig, wenn sie geeignet ist, die Entscheidungsfreiheit (auch) sonstiger Markteilnehmer im Sinne des § 4 Nr. 1 UWG durch unangemessene…

BGH: Räumungsfinale - Es besteht wettbewerbsrechtlich nur die Verpflichtung auf die zeitliche Begrenzung einer Verkaufsförderungsmaßnahmen hinzuweisen, nicht aber eine zeitliche Begrenzung überhaupt zu schaffen.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Weder aus der Regelung des § 4 Nr. 4 UWG noch aus dem Irreführungsverbot lässt sich eine Verpflichtung herleiten, eine Verkaufsförderungsmaßnahme zeitlich zu begrenzen. Auch § 4 Nr. 4 UWG verpflichtet den Gewerbetreibenden nur, auf eine be…

0190 - “Gewinnbenachrichtigung”

Blickpunkt Recht & Steuern / Der Hinweis auf eine „Gewinn-Auskunft“ unter Angabe einer 0190-Telefonnummer stellt nach Ansicht des Bundesgerichtshofs eine nach §§ 3, 5 Abs. 1 UWG unlautere irreführende Werbung dar, weil dem Verbraucher unter der entgeltpflichtigen…

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Rechtsanwalt Thomas Gramespacher

Onlinepublikation zum Medien- und Internetrecht

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