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BGH: Urlaub als Ergeignis der Zeitgeschichte? - Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KunstUrhG bei Bildveröffentlichungen von Prominenten (Olli Kahn).

am 01.09.2007 von http://www.medien-internet-und-recht.de

1. Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KunstUrhG bei Bildveröffentlichungen
von Prominenten.
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2. Nach § 22 Satz 1 KUG dürfen Bildnisse einer Person grundsätzlich nur mit deren Einwilligung verbreitet werden;
hiervon besteht nach § 23 Abs. 1 KUG eine Ausnahme, wenn es sich um Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt
(vgl. BGHZ 158, 218, 222 f.; BGH Urteil vom 19.10.2004 - Az. VI ZR 292/03, BGH Urteil vom 6.03.2007 - Az. VI ZR 51/06,
BGH, Urteil vom 26.10.2006 - Az. I ZR 182/04; BGHZ 169, 340, 345). Diese Ausnahme gilt aber nicht für eine Verbreitung,
durch die berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt werden (§ 23 Abs. 2 KUG). Auch bei Personen, die unter dem
Blickwinkel des zeitgeschichtlichen Ereignisses im Sinn des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG an sich ohne ihre Einwilligung die
Verbreitung ihres Bildnisses dulden müssten, ist eine Verbreitung der Abbildung unabhängig davon, ob sie sich an Orten
der Abgeschiedenheit aufgehalten haben, nicht zulässig, wenn hierdurch berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt werden,
§ 23 Abs. 2 KUG (vgl. zu diesem abgestuften Schutzkonzept BGH, Urteile vom 6. März 2007 - Az. VI ZR 13/06 und Az. VI ZR 51/06).
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3. Maßgebend für die Frage, ob es sich um ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt, ist der Begriff des
Zeitgeschehens. Dieser Begriff darf nicht zu eng verstanden werden. Im Hinblick auf den Informationsbedarf
der Öffentlichkeit umfasst er nicht nur Vorgänge von historisch-politischer Bedeutung, sondern ganz allgemein
das Zeitgeschehen, also alle Fragen von allgemeinem gesellschaftlichem Interesse. Er wird mithin vom Interesse
der Öffentlichkeit bestimmt. Auch durch unterhaltende Beiträge kann Meinungsbildung …

BGH: Caroline von Monaco - Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG bei Bildveröffentlichungen von Personen öffentlichen Interesses (Prominente).

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BGH: Männer brauchen viel Zärtlichkeit! Aber nicht immer öffentlich! - Zur Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen in der Presse ohne Einwilligung des Abgebildeten (hier: die Lebensgefährtin von Herbert Grönemeyer)

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BGH : Personenen der Zeitgeschichte & abgestuftes Schutzkonzept - Veröffentlichung von Bildaufnahmen prominenter ohne Einwilligung kann zulässig sein - Caroline von Hannover.

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MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Bildnisse einer Person dürfen grundsätzlich nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden (§ 22 KUG). Hiervon macht § 23 Abs. 1 KUG eine Ausnahme, wenn es sich um Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt. Allerdings ist…

Caroline von Monaco - Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG bei Bildveröffentlichungen

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BGH: Fotos von Prominenten im Urlaub

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / BGH, Urteil vom 3. Juli 2007 - VI ZR 164/06 GG Art. 5 Abs. 1; 2 Abs. 1; EMRK Art. 8, 10; KunstUrhG §§ 22, 23 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 KunstUrhG Ah; G Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KunstUrhG bei Bildveröffentlichungen von Promine…

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