BGH: Urheberrechtsverletzung durch Datenabgleich mit der der Datenbank eines Mitbewerbers - elektronischer Zolltarif

BGH Urteil vom 30.04.2009 I ZR 191/05 Elektronischer Zolltarif UrhG §§ 87a, 87b Diese Entscheidung liegt nunmehr im Volltext vor. Wir hatten die Enstcheidung bereits hier kurz kommentiert. Der BGH führt insbesondere aus, dass bereits die einmalige Entnahme der Änderungen das Kriterium der Wesentlichkeit der Entnahme erfüllen kann. Leitsätze des BGH: a) Aufwendungen für den Erwerb einer fertigen Datenbank oder einer Lizenz an einer solchen Datenbank können keine Rechte als Datenbankhersteller begründen. b) Es kann das Vervielfältigungsrecht des Datenbankherstellers verletzen, wenn eine auf CD-ROM gespeicherte Datenbank vollständig auf die Festplatte eines Computers kopiert wird, um die aufgrund eines elektronischen Datenabgleichs ermittelten Daten dazu zu verwenden, ein Wettbewerbsprodukt zu…

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Themen: Urheberrechtsverletzung , Datenbank , Urhg , Mitbewerber , Konkurrenzprodukt , Datenabgleich , Wettbewerbsprodukt , Elektronischer Zolltarif , Entnahme , Wesentliche Entnahme , Wesentlichkeit

Erschienen 29. Juni 2009 auf http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/.

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