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BGH unterscheidet zwischen guter und böser Software

am 19.05.2006 von http://www.elbelaw.de/blawg

Die Hersteller von Software, mit der Kilometerzähler in Autos repariert oder justiert werden, müssen nicht befürchten, mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Eine seit August 2005 geltende Regelung, wonach das Herstellen und Verwenden solcher Software zum Verfälschen von Tachometerangaben strafbar ist, bezieht sich nicht auf die legale Reparatur von Tachos, wie das Bundesverfassungsgericht in einem heute veröffentlichten Beschluss entschied. Das Gericht wies damit die Klage eines Unternehmens zurück, das Tachos digital programmiert und in der neuen Strafvorschrift einen Eingriff in die Berufsfreiheit befürchtete. (Az: 2 BvR 1589/05)
In ihrer Begründung unterschieden die Richter zwischen guter und böser Software und verwiesen darauf, dass das Strafgesetz auf Betrug mit …

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