BGH: Unterlassungsanspruch gegen GmbH und Geschäftsführer - dieselbe Angelegenheit im Sinne von § 15 Abs. 1 S. 2 RVG?

BGH, Urteil vom 27.07.2010, Az. VI ZR 261/09 § 15 Abs. 2 S. 1 RVG

Der BGH hat in einem presserechtlichen Fall entschieden, dass eine Tätigkeit in derselben Angelegenheit auch dann vorliegt, wenn durch den Rechtsverstoß sowohl eine GmbH als auch deren Geschäftsführer betroffen sind und sich die für die Betroffenen ausgesprochenen Abmahnungen sowohl gegen den für das Printprodukt verantwortlichen Verlag als auch gegen die für die Verbreitung der Berichterstattung im Internet Verantwortlichen richten. Die Erforderlichkeit einer getrennten Beauftragung - und damit getrennten Bearbeitung und Abrechnung - sei zu verneinen, wenn durch die falsche Berichterstattung die GmbH und deren Geschäftsführer in gleicher Weise betroffen wären, so dass Abmahnungen an Verlag, Domaininhaber und Betreiber des Online-Nachrichten-Angebots nahezu gleichlautend verfasst werden könnten. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der VI. Zivilsenat das Vorliegen ein und derselben Angelegenheit in Bezug auf die Geltendmachung von Unterlassungs-, Gegendarstellungs- und Richtigstellungsansprüchen abgelehnt hat, vgl. BGH, Urteil vom 03.08.2010, AZ. VI ZR 113/09. Zum Volltext der Entscheidung:

Bundesgerichtshof

Urteil

Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat im schriftlichen Verfahren mit Schriftsatzfrist bis zum 10. Juli 2010 durch … für Recht erkannt:

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Berlin vom 7. Juli 2009 aufgehoben.

Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Tatbestand

Der Kläger, neben H. Geschäftsführer der N-GmbH, beansprucht von der beklagten Verlagsgruppe die Freistellung von außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren. Diese sind nach Ansicht des Klägers im Hinblick auf eine von mehreren Abmahnungen wegen einer Berichterstattung über die N-GmbH, in der auch die beiden Geschäftsführer namentlich genannt sind, entstanden. Die Berichterstattung betraf die angebliche Beteiligung der N-GmbH und ihrer Geschäftsführer an der Sammlung der Telefonverbindungsdaten von Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Konzernbetriebsrats eines großen Unternehmens und am Abgleich mit Telefonverbindungsdaten von Journalisten. Sie erfolgte in der von der Beklagten verlegten H-Zeitung und auf mehreren Internetseiten, die von der E-GmbH, einem Tochterunternehmen der Beklagten, angeboten wurden. Unstreitig war die Berichterstattung unzutreffend. Der Kläger ließ die Beklagte und die E-GmbH durch seine Rechtsanwälte abmahnen. Entsprechende Abmahnungen erfolgten durch dieselbe Anwaltskanzlei namens des Mitgeschäftsführers und der N-GmbH.

Die Beklagte sagte auch namens der E-GmbH zu, die beanstandeten Äußerungen nicht mehr zu verbreiten. Sie errechnete wegen der Abmahnungen und weg…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Berlin , Abmahnung , Bgh , Rvg , Bundesgerichtshof , Gebühren , Geschäftsführer , Abmahnungen , Rechtsanwaltsvergütungsgesetz , Urteile & Beschlüsse , Berichterstattung , Dieselbe , Gmbh , Berufsrecht / Rvg , Dr. Ole Damm , Dieselbe Angelegenheit , Dr. Damm & Partner , Dr. Damm Und Partner
Rechtsgebiet: Presserecht

Erschienen 2. Februar 2011 auf http://damm-legal.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

BGH: Wortgleiche Abmahnungen für mehrere Geschädigte eines Presseberichts betreffen dieselbe Angelegenheit

Dr. Graf | 4. April 2011 — Rechtsnorm: § 15 Abs. 2 S. 1 RVG Mit Urteil vom 11.01.2011 (Az. VI ZR 64/10) hat der BGH entschieden: Eine Tätigkeit in der…

BGH: Getrennte Abmahnungen, dieselbe Angelegenheit? - Zur Frage, wann getrennt erfolgte Abmahnungen wegen der Verletzung des Allge…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 12. Juli 2009 — 1. Voraussetzung eines (Kosten-) Erstattungsanspruchs (hier für getrennt erfolgte Abmahnungen wegen einer Wortberichterstattung ei…

Dieselbe Angelegenheit Rvg: BGH: Getrennte Abmahnungen, dieselbe Angelegenheit - Zur Frage, wann getrennt erfolgte Abmahnungen wegen der Verletzung des Allgem…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 12. Juli 2009 — 1. Voraussetzung eines (Kosten-) Erstattungsanspruchs (hier für getrennt erfolgte Abmahnungen wegen einer Wortberichterstattung ei…

Kündigungsschutz für den Geschäftsführer einer GmbH

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 31. Mai 2010 — Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hatte am 10.05.2010 die Frage zu beantworten, ob zugunsten des Geschäftsf…

BGH: Dieselbe Angelegenheit - Zur Frage, ob die außergerichtliche Geltendmachung von Unterlassungs-, Gegendarstellungs- und Richti…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 29. August 2010 — 1. Weisungsgemäß erbrachte anwaltliche Leistungen betreffen gebührenrechtlich in der Regel ein und dieselbe Angelegenheit, wenn zw…

BGH: Können die Wort- und die Bildberichterstattung eines Artikels getrennt abgemahnt werden?

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 2. November 2009 — BGH, Urteil vom 26.05.2009, Az. VI ZR 174/08 §§ 7 Abs. 2, 13 Abs. 2 S. 1 BRAGO Der BGH hatte über folgenden Fall zu entsche…

(Presserecht) BGH vom 11.1.2011: Anwaltsgebühren: gleiche Angelegenheit bei Vertretung mehrerer Personen gegen Berichterstattung (…

Rechtsanwalt Kai Jüdemann | 3. Februar 2011 — Der BGH bestätigte eine Entscheidung des Landgerichts Berlin, wonach bei Beauftragung eines Anwalts durch drei Personen, die ge…

Abmahnung mehrerer Gegner kann nur eine Angelegenheit für Anwalt sein

kanzlei.biz | 11. April 2011 — Amtlicher Leitsatz: RVG § 15 Abs. 2 Satz 1 Wird ein Rechtsanwalt beauftragt, gegen eine unrichtige Presseberichterstattung …

“Dieselbe Angelegenheit” in der Anwaltsvergütung

Rechtslupe | 28. Juli 2011 — Dieselbe Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG kann auch vorliegen, wenn mehrere Auftraggeber einen Rechtsanwalt …

Mehrere Abmahnungen = eine gebührenrechtliche Angelegenheit

Rechtslupe | 29. März 2011 — Wird ein Rechtsanwalt beauftragt, gegen eine unrichtige Presseberichterstattung vorzugehen, so kann eine Tätigkeit in derselben…

Weblogs | beck-community
BGH: Unterlassungs-, Gegendarstellungs- und Richtigstellungsanspruch - alles “dieselbe Angelegenheit” im Sinne von § 15 Abs. 2 S. 1 RVG? | Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte

BGH, Urteil vom 03.08.2010, AZ. VI ZR 113/09 § 15 Abs. 2 S. 1; 16 RVG Der BGH hat entschieden, dass die Aufforderung der Beklagten zur Abgabe einer