BGH zu Unterlassungs- und weiteren Ansprüchen ehemaliger Tagesschau-Sprecherin
Am Dienstag, 21.6.2011 verhandelt der BGH [VI ZR 262/09] die Revision einer Buchautorin, und ehemaligen Sprecherin der „Tagesschau“, welche die Herausgeberin des
„Hamburger Abendblattes“ wegen einer Wortberichterstattung über eine mündliche Äußerung der Klägerin auf Unterlassung, und Zahlung einer in Anspruch nimmt.
Die Klägerin präsentierte am 6. September 2007 auf einer ein von ihr verfasstes Buch. Gegenüber den anwesenden Journalisten äußerte sie sich wie
folgt:
„Wir müssen den Familien Entlastung und nicht Belastung zumuten und müssen auch ´ne Gerechtigkeit schaffen zwischen kinderlosen und
kinderreichen Familien. Wir müssen vor allem das Bild der Mutter in Deutschland auch wieder wertschätzen, das leider ja mit dem
Nationalsozialismus und der darauf folgenden 68er-Bewegung abgeschafft wurde. Mit den 68ern wurde damals praktisch alles das – alles
was wir an Werten hatten – es war ne grausame Zeit, das war ein völlig durchgeknallter Politiker, der das deutsche ins Verderben geführt hat, das wissen wir alle – aber es ist eben auch
das, was gut war – das sind die Werte, das sind Kinder, das sind Mütter, das sind Familien, das ist Zusammenhalt – das wurde
abgeschafft. Es durfte nichts mehr stehen bleiben.“
In der Ausgabe des „Hamburger Abendblatts“ vom 7. September 2007 und auf den Internetseiten der Zeitung erschien ein Artikel, in dem
unter anderem ausgeführt ist:
Das Buch „sei wieder ein ‚Plädoyer für eine neue Familienkultur, die zurückstrahlen kann auf die Gesellschaft’, heißt der
Klappentext.“ Die Autorin, „die übrigens in vierter Ehe verheiratet ist, will auch schon festgestellt haben, dass die Frauen ‚im
Begriff sind, aufzuwachen’, dass sie Arbeit und Kariere nicht mehr unter dem Aspekt der Selbstverwirklichung betrachten, sondern
unter dem der ‚Existenzsicherung’. Und dafür haben sie ja den Mann, der ,kraftvoll’ zu ihnen steht.
In diesem Zusammenhang machte die Autorin einen Schlenker zum Dritten Reich. Da sei vieles sehr schlecht gewesen, zum Beispiel Adolf
Hitler, aber einiges eben auch sehr gut. Zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter. Die hätten die 68er abgeschafft, und deshalb habe
man nun den gesellschaftlichen Salat. Kurz danach war diese Buchvorstellung Gott sei Dank zu Ende.“
Die Klägerin sieht sich in der Berichterstattung der Beklagten falsch zitiert und schwerwiegend in ihrem Persönlichkeitsrecht
betroffen. Sie hat die Beklagte zunächst auf und auf Zahlung einer Geldentschädigung in Höhe von 50.000 € in Anspruch genommen. Das
Landgericht hat die Beklagte unter Klageabweisung im Übrigen zur …
»
Vollständiger Artikel