BGH zum Unterhalt geschiedener Alleinerziehender - Rauschen im Blätterwald, aber nichts Neues

"BGH erhöht Druck auf Alleinerziehende"; so kam es gestern als breaking news in der Tagesschau, und auch die Süddeutsche Zeitung vom heutigen Tage verbreitet Panik:" Auch wenn sie (die Alleinerziehenden) ein Grundschulkind betreuen, müssen sie einen Vollzeitjob annehmen. Anspruch auf Unterhalt vom Ex-Partner haben sie nicht." Tatsache ist: Die aktuelle Entscheidung des BGH enthält nichts Neues. Sondern nur das, was alle Unterhaltsrechtler seit Anfang 2008 schon wissen, was im Gesetz, nämlich in § 1570 BGB steht und was sich der Gesetzgeber dabei gedacht hat (vgl. BT-Drucks. 16/1830): Ohne weitere Begründung gibt es Unterhalt für die Betreuung eines Kindes nur bis zum dritten Lebensjahr des Kindes, § 1570 I BGB. Wer danach noch Unterhalt will, kann ihn auch bekommen, allerdings nur, "...wenn dies unter Berücksichtigung der Gestaltung von Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit in der Ehe sowie der Dauer der Ehe der Billigkeit entspricht", § 1570 II BGB. Wobei der Gesetzgeber ausdrücklich festgehalten hat, dass kein schlagartiger, sondern ein abgestufter Übergang zur Vollzeittätigkeit erfolgen muss, vgl. BT-Drucks. 16/1830. Und dass die Weiterzahlung der Billigkeit entspricht, dafür muss vom Unterhaltsberechtigten im Einzelnen detailliert vorgetragen werden; und er ist für die entsprechenden Tatsachen auch beweispflichtig. Ein wie auch immer geartetes Altersphasenmodell darf nicht mehr angewendet werden ( so schon BT-Drucks. 16/1830, S. 16), und deshalb hat der BGH in der konkreten Entscheidung (Az. XII ZR 94/09 v. 15.06.2011) zum wiederholten Male festgehalten: "Selbst wenn das Oberlandesgericht hier nicht allein auf das Alter des Kindes abgestellt, sondern die von ihm dargelegten Altersphasen nur als Regelfall bewertet hat, innerhalb dessen die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen sind, entspricht dies nicht der Rechtsprechung des Senats. Denn indem das Oberlandesgericht keine durchgreifenden individuellen Einzelumstände anführt, stellt es letztlich überwiegend auf den allein am Alter des gemeinsamen Kindes orientierten Regelfall ab. Dies widerspricht der…

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Themen: Betreuungsunterhalt , Breaking News , Altersphasenmodell , § 1570 Bgb , Betreuungsmöglichkeiten
Rechtsgebiet: Familienrecht

Erschienen 3. August 2011 auf http://fokus-familienrecht.blogspot.com.

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