BGH: Ungepixelte Bildveröffentlichung eines Terroristen zulässig

Die ungepixelte Fotoveröffentlichung eines Terroristen ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs zulässig.

In dem Rechtsstreit ging es um die Frage, ob die Bild-Zeitung eine unverpixelte Aufnahme eines Terroristen bei ihrer Berichterstattung über das Gerichtsverfahren veröffentlichen durfte.

In dem Gerichtsverfahren ging es um einen geplanten Anschlag der Terrorgruppe “Ansar al-Islam” auf den damaligen irakischen Ministerpräsidenten Allawi. Die Aufnahmen wurden vor der Hauptversammlung im Gerichtssaal gemacht.

Nach der Veröffentlichung des Fotos durch die Bild-Zeitung wurde ihr daraufhin vom Landgericht Stuttgart untersagt, die Aufnahmen weiter zu verwenden.

Hiergegen hat sich die Bild-Zeitung gewehrt und Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Der Bundesgerichtshof gab jetzt der Bild-Zeitung Recht und erlaubte eine unverpixelte Fotoveröffentlichung.

Nach Ansicht des BGH handelt es sich es sich bei der aktuellen Beric…

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Themen: Pressefreiheit , Urteil , Berichterstattung , Landgericht Stuttgart , Fotografie
Rechtsgebiet: Persönlichkeitsrecht

Erschienen 8. Juni 2011 auf http://www.presserecht-aktuell.de.

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