BGH: Ungepixelte Bildveröffentlichung eines Terroristen zulässig
Die ungepixelte Fotoveröffentlichung eines Terroristen ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs zulässig.
In dem Rechtsstreit ging es um die Frage, ob die Bild-Zeitung eine unverpixelte Aufnahme eines Terroristen bei ihrer
Berichterstattung über das Gerichtsverfahren veröffentlichen durfte.
In dem Gerichtsverfahren ging es um einen geplanten Anschlag der Terrorgruppe “Ansar al-Islam” auf den damaligen irakischen
Ministerpräsidenten Allawi. Die Aufnahmen wurden vor der Hauptversammlung im Gerichtssaal gemacht.
Nach der Veröffentlichung des Fotos durch die Bild-Zeitung wurde ihr daraufhin vom untersagt, die Aufnahmen weiter zu verwenden.
Hiergegen hat sich die Bild-Zeitung gewehrt und Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Der Bundesgerichtshof gab jetzt der
Bild-Zeitung Recht und erlaubte eine unverpixelte Fotoveröffentlichung.
Nach Ansicht des BGH handelt es sich es sich bei der aktuellen Beric…
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