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BGH und Kindergarten

am 23.06.2008 von http://www.ra-haensch.de/php/wordpress

Der BGH beschäftigt sich mit dem Kindergarten: wie sind die Kosten des Kindergartens für das unterhaltsberechtigte Kind zu werten ? Erhöhen sie den Bedarf ? Wenn ja, um wie viel ? Vermindern sie das angerechnete Einkommen desjenigen, der für das Kind Unterhalt geltend macht ? Der BGH weiß Antwort (BGH, Urteil vom 05.03.2008, Az. XII ZR 150/05):

Die für den Kindergartenbesuch anfallenden Kosten sind unabhängig davon, ob die Einrichtung halb- oder ganztags besucht wird, zum Bedarf eines Kindes zu rechnen. Einen Mehrbedarf des Kindes begründeten diese Kosten für die Zeit bis zum 31. Dezember 2007 grundsätzlich aber nur insoweit, als sie den Aufwand für den …

Vorher bei http://www.ra-haensch.de/php/wordpress (Rechtsanwalt Hänsch, Dresden)

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