BGH: Unangemessene unsachliche Einflussnahme auf die ärztliche Behandlungstätigkeit durch Gewähren oder Inaussichtstellen finanzieller Vorteile

„Es stellt eine unangemessene unsachliche Einflussnahme auf die ärztliche Behandlungstätigkeit dar, wenn durch das Gewähren oder Inaussichtstellen eines finanziellen Vorteils darauf hingewirkt wird, dass Ärzte entgegen ihren Pflichten aus dem Behandlungsvertrag und dem Berufsrecht nicht allein anhand d…

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Erschienen 14. Oktober 2010 auf http://www.mkvdp.de/.

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