BGH: Tochter einer Terroristin darf als Terroristentochter bezeichnet werden
am 31.01.2007 von http://www.kremer-legal.com
Wer austeilt muss auch einstecken können. So lässt sich in kurzen Worten das Urteil des BGH in Sachen „Terroristentochter“ zusammenfassen. Die Klägerin, Tochter der RAF-Terroristin Ulrike Meinhof, war in einem Zeitungsbericht als „Terroristentochter“ bezeichnet worden und verlangte von der Zeitung Unterlassung.
Die Zeitung berief sich auf das Recht zur freien Meinungsäußerung aus Art. 5 Abs. 1 GG und bekam vor dem BGH Recht, nachdem in der Vorinstanz das OLG München dem Unterlassungsanspruch noch stattgegeben hatte. Wer wie die Klägerin selbst in der Öffentlichkeit in deutlichen Worten Stellung bezieht und dabei auch keinen Hehl draus macht, Tochter einer Terroristin zu sein, müsse sich im Meinungskampf auch die Bezeichnung „Terroristentochter“ gefallen lassen. Mit dieser Bezeichnung sei die Grenze zur Schmähkritik oder Formalbeleidigung noch nicht überschritten (BGH, Urteil v. 05.12.2006 – Az: VI ZR 45/05 = Terroristentochter = Volltext via bundesgerichtshof.de; Vorinstanzen: OLG München, Urteil v. 25.01.2005 – Az: 18 U 4588/04; LG München I, Urteil v. 30.06.2004 – Az: 9 O 1730/04)
Sachverhalt
Die Klägerin ist die Tochter der RAF-Terroristin Ulrike Meinhof und als freie Journalistin für verschiedene Zeitschriften tätig. Die Beklagte veranstaltet das Internet-Angebot zur Print-Ausgabe der F-Zeitung. In einem im September 2003 in der F-Zeitung aus anderem Anlass veröffentlichten Beitrag hieß es über die Klägerin u.a.: “Statt Respekt brachte man ihr allenfalls Mitleid entgegen, der offenbar traumatisierten Terroristentochter […]”.
Die Klägerin hat u.a. 1995 in einer Titelgeschichte des “Spiegel” „über ihre Kindheit “im Schatten des Terrorismus” als Ulrike Meinhofs Tochter berichtet. Im “Stern” veröffentlichte sie 1998 unter dem Titel “Mythos Ulrike Meinhof” einen persönlichen …
BGH Springer-Verlag ./. Prinzessin Caroline-Tochter
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Die Klägerin, eine Tochter der Prinzessin Caroline von Hannover, nimmt die Beklagte, die u.a. die Bild-Zeitung und die Welt am Sonntag verlegt, auf Unterlassung der erneuten Veröffentlichung verschiedener Fotos in Anspruch.Die Fotos, die auf drei i…
BGH: Tochter der Prinzessin Caroline ./. Springer-Verlag
advobLAWg / Kinder von Prominenten sind keine relativen oder absoluten Personen der Zeitgeschichte, weshalb eine Bildveröffentlichung in Pressepublikationen ohne deren Einwilligung unzulässig ist. Dies entschied der BGH am 28. September 2004 unter den Aktenzei…
Journalistin muss sich Bezeichnung “Terroristentochter” gefallen lassen
medien-gerecht / Eine Tochter der RAF-Angehörigen Ulrike Meinhof, muss es sich gefallen lassen, wenn Kollegen sie in ihren Artikeln als Terroristentochter bezeichnen. Das entschied heute der Bundesgerichtshof. Ausgangspunkt des Streites war ein Aritkel von faz.n…
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DPMS INFO / Die Bezeichnung “Terroristentochter” kann im konkreten Kontext zulässig sein heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung vom Bundesgerichtshof mit Sitz in Karlsruhe. Die Tochter der früheren RAF-Angehörigen Ulrike Meinhof hatte gegen…
Bettina Röhl darf als “Terroristentochter” bezeichnet werden
RA-Blog / Bettina Röhl, Publizistin und Tochter der RAF-Terroristin Ulrike Meinhof, unterlag am Dienstag vor dem BGH im Streit um die Bezeichnung ihrer Person als “Terroristentochter” gegen die FAZ. Die FAZ hatte im Jahr 2003 nach einigen von Rö…
Bettina Röhl unterliegt FAZ.NET vor Gericht
Handakte WebLAWg / Die Publizistin Bettina Röhl muß es unter bestimmten Umständen hinnehmen, als „Terroristentochter“ bezeichnet zu werden. Der BGH hat eine entsprechende Formulierung in einem Artikel von FAZ.NET (Archiv: Die Terroristin und der Figaro) gebillig…
BGH: Falsches Zitat („Bauernfängerei”)
Streitsache / Blog / Unwahre Tatsachenbehauptungen sind nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt. Der Weg zu dieser einfachen Erkenntnis kann durchaus schwierig sein, wie dieses Urteil des BGH vom 20.11.2007 - VI ZR 144/07 - zeigt. In einem Zitat hatte der Beklagte de…
OLG Koblenz: Achtung Betrüger unterwegs! - Zu Abgrenzung von Meinungsäußerung und Schmähkritik und zur Störerhaftung des Internet-Forenbetreibers.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Betreiber eines Internet-Forums ist zwar nach nicht verpflichtet, den Kommunikationsvorgang zu überwachen, erhält er aber Kenntnis rechtswidriger Inhalte, so muss er die Sperrung oder Löschung des Vorgangs veranlassen (BGH Urteil vom 27.0…
Auch scharfe Kritik im Internet möglich
Archivalia (Archivrecht) / http://miur.de/dok/1344.html OLG Koblenz, Beschluss vom 12.07.2007 - Az. 2 U 862/06 Achtung Betrüger unterwegs! - Zu Abgrenzung von Meinungsäußerung und Schmähkritik und zur Störerhaftung des Internet-Forenbetreibers. Leitsätze: BGB §§ 823…
BGH: Bauernfängerei - Unrichtige Zitate, die Tatsachenbehauptungen enthalten, unterfallen nicht dem Schutzzweck des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG. An der Wiedergabe von erwiesen unwahren Tatsachen besteht kein schutzwürdiges Interesse.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Tatsachenbehauptungen mit Meinungsbezug liegen nicht nur dann außerhalb des Schutzbereichs von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, wenn sie bewusst unwahr sind oder wenn die Unwahrheit bereits im Zeitpunkt der Äußerung unzweifelhaft feststeht. Vielmehr…
KG Berlin: Eine satirische Fotomontage stellt, auch wenn die betroffene Person in herabsetzender Weise präsentiert wird, nur ausnahmsweise eine unzulässige Schmähung dar.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die satirische Einkleidung, d. h. hier die Gestaltung der Bilder im Rahmen einer Fotomontage, unterliegt einem weniger strengen Prüfmaßstab als der (versteckte) Aussagekern der satirischen Darstellung, weil es der Satire wesenseigen ist, mit …
“Terroristentochter”
Handakte WebLAWg / Welche Maßstäbe für die Abwägung zwischen den widerstreitenden Grundrechten im Rahmen der Feststellung einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Äußerung gelten, hängt grundsätzlich vom Aussagegehalt der fraglichen Ä…
