BGH: Terroristen nur Kriminelle

Am heutigen Mittwoch hat der BGH bekannt gegeben, dass drei junge Männer, die am 31.07.2007 wegen des dringenden Tatverdachts der Brandstiftung und darüber hinaus als Mitglieder einer terroristischen Vereinigung verhaftet wurden, nur Kriminelle sind.

Die Drei wurden in unmittelbarer Nähe des Tatorts aufgegriffen – ein LKW-Parkplatz in Brandenburg an der Havel – und an drei LKWs der Bundeswehr wurden Zündvorrichtungen festgestellt und vor Zündung deaktiviert. Für das BKA und die Generalbundesanwaltschaft ein klarer Fall: Endlich wurden nach jahrelangem Tappen im totalen Dunkeln Mitglieder der so genannten militanten gruppen (mg), die sich seit Jahren immer wieder mal zu Brandstiftung und den daraus resultierenden Sachschäden an Bundeswehr-, Polizei- und anderer staatlicher Institutionen bekennen, gefasst. (…)

Quelle: Readers Edition vom 28.11.2007

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Themen: Rechtsprechung , Polizei , Bundeswehr , Tappen

Erschienen 28. November 2007 auf http://log.handakte.de/.

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