BGH: Terminsgebühr für erfolgloses außergerichtliches Telefonat im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren
am 28.12.2006 von http://insoblog.de/cgi-bin/weblog_basic
Während der Rechtsstreit in der Berufungsinstanz war, hat der Anwalt des Klägers dem Anwalt der Beklagten einen Vergleichsvorschlag telefonisch unterbreitet. Der Vergleichsvorschlag wurde abgelehnt.
Danach hat der Kläger seine Berufung gegen das erstinstanzliche klagabweisende Urteil zurückgenommen. Das OLG hat dem Kläger die Kosten auferlegt.
Im Kostenfestsetzungsverfahren hat der Beklagtenvertreter wegen des Telefonats eine Terminsgebühr beantragt. Dass das Telefonat stattgefunden hat, ergibt sich aus der Akte.
Der BGH hat die Terminsgebühr festgesetzt:
Für den Anfall der Terminsgebühr ist es - was im Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts verkannt wird - ohne …
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BGH zur Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG
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AUCH OHNE TERMIN
LawBlog / Früher konnten sich Anwälte Verhandlungsgebühren verdienen. Die Reform des Gebührenrechts ließ an die Stelle der Verhandlungsgebühr die Terminsgebühr treten. Wenn man jetzt kein Jurist ist, könnte man denken, dass der Anwalt die Terminsgebü…
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OLG Köln: Unterlassungsvertrag, Terminsgebühr & Einigungsgebühr - Mit Abschluss eines Unterlassungsvertrags können auch die Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG und die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG aus dem Gegenstandswert der Abmahnung e
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