BGH: DTAG Werbung „Telefonieren für O Cent” rechtswidrig
beck-blog | 15. Dezember 2008 — Der BGH hat mit einer am 03.12.2008 veröffentlichten Entscheidung (Urteil vom 17.07.2008, Az. I ZR 139/05) klargestellt, dass…
BGH, Urteil vom 17.07.2008, Az. I ZR 139/05 §§ 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV; 3, 4 Nr. 11 UWG
Der BGH hat entschieden, dass die Werbung eines Telefonanbieters mit “Telefonieren für 0 Cent” (am Wochenende und Feiertagen) wettbewerbswidrig ist, wenn in der Werbeanzeige nicht zugleich auf die Anschlusskosten sowie die monatlichen Grundgebühren für den Anschluss hingewiesen wird. Begründet wurde dies durch das Gericht mit der Auffassung, dass der beworbene so genannte “XXL-Tarif” lediglich einen Preisbestandteil darstellen würde. Damit der Kunde von dem kostenlosen Telefonieren am Wochenende Gebrauch machen könne, sei es erforderlich, dass er zuvor einen Anschluss hat einrichten lassen und er eine monatliche Grundgebühr zahlt. Da diese Telefondienstleistungen nur gemeinsam erworben werden können, sei gemäß der Preisangabenverordnung (PAngV) der gesamte Preis und dessen Bestandteile aufzuführen. Gerade da die streitgegenständliche Werbung sich ni…
» Vollständiger ArtikelErschienen 27. April 2009 auf http://damm-legal.de.
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MEDIEN INTERNET und RECHT | 8. Dezember 2008 — 1. Wird in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbeanzeige für einen Telefontarif mit der Angabe "Telefonieren für 0 Cent!" ge…
Kurz Pfitzer Wolf | 2. Dezember 2008 — Ein Telekommunikationsunternehmen hatte für einen sogenannten XXL-Tarif mit dem Slogan "Telefonieren für 0 Cent" geworben. Nebe…
beck-blog | 3. August 2009 — Das LG Frankfurt a.M. hat auf die Klage einer Verbraucherschutzorganisation über die Wettbewerbswidrigkeit folgender Werbeslo…
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Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 27. März 2008 — BGH, Urteil vom 04.10.2007 – I ZR 182/05 Fehlerhafte Preisauszeichnung UWG §§ 3, 4 Nr. 11, § 5 Abs. 1; PAngV § 1 Abs. 6 Der BGH ha…