BGH: Teilselbstanzeige reicht für Strafbefreiung nach § 371 AO nicht aus

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.05.2010 (1 StR 577/09) hat eine Selbstanzeige nach § 371 AO nur dann strafbefreiende Wirkung, wenn der Steuerhinterzieher vollständig zur Steuerehrlichkeit zurückkehrt und reinen Tisch macht. Eine Teilselbstanzeige genüge dagegen nicht, um Straffreiheit zu erlangen. Eine solche liegt laut BGH beispielsweise dann vor, wenn ein Steuerpflichtiger von mehreren den Finanzbehörden bisher verheimlichten Konten nur di…

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Themen: Rechtsprechung , Bgh

Erschienen 1. Juni 2010 auf http://www.gabler-steuern.de.

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