Oligopol auf dem Markt für Benzin und Diesel
Rechtslupe | 8. Dezember 2011 — Für die Entscheidung über ein mögliches Oligopol auf dem Diesel- und Benzinmarkt sind für den Bundesgerichtshof noch wesentlich…
Rechtsnorm: § 19 GWB
Mit Urteil vom 06.12.2011 (Az. KVR 95/10) hat der BGH entschieden, dass die Frage, ob auf den Märkten für Benzin und Diesel ein marktbeherrschendes Oligopol der Mineralölgesellschaften Shell, Aral/BP, ConocoPhillips (Jet), ExxonMobil/Esso und Total besteht, erneut geprüft werden muss.
Zum Sachverhalt:
Ende 2008 meldete die Total Deutschland GmbH beim Kartellamt an, insgesamt 59 Tankstellen von der Konkurrentin OMV Deutschland GmbH erwerben zu wollen. Nach eigenen Angaben betreibt Total deutschlandweit mehr als 1000 Tankstellen und ist damit viertgrößter Anbieter. Schwerpunktmäßig ist Total in Ostdeutschland tätig. OMV ist hauptsächlich in Süd- und Ostdeutschland vertreten. Das Bundeskartellamt untersagte die Übernahme mit Beschl. v. 29.04.2009 (Az. B 8-175/08). Die Entscheidung wurde damit begründet, dass bereits jetzt in den vom geplanten Zusammenschluss betroffenen Regionalmärkten Chemnitz, Dresden, Erfurt und Leipzig ein marktbeherrschendes Oligopol der Tankstellenbetreiber Shell, Aral/BP, ConocoPhillips (Jet), ExxonMobil/Esso und Total bestehe. Bei einem Zukauf weiterer 59 Tankstellen durch Total sei von einer Verstärkung dieses Oligopols auszugehen. Gegen den Beschluss erhob Total das Rechtsmittel der Beschwerde beim OLG Düsseldorf, woraufhin das Gericht die Entscheidung des BKartA aufhob (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 04.08.2010 – VI-2 Kart 6/09 (V)).
OMV verkaufte die Tankstellen inzwischen anderweitig. Dennoch wurde dem BGH die Sache als Revisionsinstanz zwecks Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung durch das BKartA vorgelegt.
Der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung des OLG Düsseldorf nun auf und verwies die Sache an das Beschwerdegericht zurück. Nach Ansicht des Bundesgerichts könne „nicht ausgeschlossen werden, dass auf den maßgeblichen Märkten ein marktbeherrschendes Oligopol besteht, das verstärkt würde, wenn Total weitere 59 Tankstellen in Sachsen und Thüringen erwirbt.“
Weiter führt der BGH aus:
Dabei hat es (das OLG Düsseldorf) aber nicht hinreichend berücksichtigt, dass das Auf und Ab der Benzinpreise keinen ei…
» Vollständiger ArtikelErschienen 13. Januar 2012 auf http://ra-dr-graf.de/blog/.
Rechtslupe | 8. Dezember 2011 — Für die Entscheidung über ein mögliches Oligopol auf dem Diesel- und Benzinmarkt sind für den Bundesgerichtshof noch wesentlich…
Jus@Publicum | 6. Dezember 2011 — Im Verfahren über das Oligopol auf dem Benzinmarkt (siehe Vorbericht hier) muss nach der Aufhebung des Beschlusses des OLG Düss…
rechtsanwalt.com | 28. Dezember 2011 — Im Fokus dieses Falls ist der Rohstoff Erdöl. Zwar besteht bezüglich des Verkaufs von Diesel und Benzin kein Monopol. Vielmehr …
Rechtslupe | 13. August 2010 — Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Übernahme von 59 ostdeutschen Tankstellen der OMV Deutschland GmbH (OMV) durch die Tot…
kanzlei.biz | 4. April 2012 — Bundeskartellamt Pressemitteilung vom 04.04.2012 "Bundeskartellamt untersucht Fälle der Behinderung freier Tankstellen" Bon…
Jus@Publicum | 29. November 2011 — Der BGH verhandelt am 6. Dezember 2011 über die Frage, ob das folgende Zusammenschlussvorhaben vom Bundeskartellamt zu Recht …
FOCUS Online | 3. April 2012 — Nicht nur die Autofahrer in Deutschland regen sich über Spritpreise auf, sondern offenbar auch Mitbewerber der großen Öl-Konzerne.…
fachanwaltsliste.de | 26. Juni 2010 — Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass die Untersagung des Zusammenschlusses zwischen der Axel Springer AG und den …
fachanwaltsliste.de | 26. Juni 2010 — Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass die Untersagung des Zusammenschlusses zwischen der Axel Springer AG und den …
Blickpunkt Recht & Steuern | 2. November 2006 — Verpachtet ein Mineralölunternehmen Tankstellen an Personen, die die an den Tankstellen angebotenen Produkte als selbständige …