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BGH: Systemwechsel bei Verfahrensverzögerung

am 10.02.2008 von http://blawg.blogg.de/

Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat einen Systemwechsel bei der Behandlung von rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerungen vollzogen. Wie vom 3. Strafsenat unter dem neuen Präsidenten Prof. Tolksdorf vorgeschlagen, ist nach der Entscheidung vom 17.01.2008 zum Aktenzeichen 1 GSSt 1/07 zukünftig nicht mehr das sog. Kompensationsmodell, sondern das sog. …

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