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BGH: Strafen gegen private Wettanbieter möglich

am 16.08.2007 von http://ra-kadelke.de

Der BGH verhandelt heute nach einem Bericht der Tagesschau erstmals über die Frage, ob deutsche Gerichte gegen private Wettvermittler Strafen wegen unerlaubten Glücksspiels verhängen dürfen. Die Entscheidung hierüber dürfte mit Spannung erwartet werden. Zwar stellt § 284 StGB nicht nur das Veranstalten, sondern auch z.B. das Bewerben von illegalem Glücksspiel unter Strafe, gestritten wird aber über die Frage, ob diese Vorschrift mit europäischem Recht vereinbar ist. Das nämlich zeigt sich wenig freundlich Monopolen in den Mitgliedsstaaten gegenüber. In Zweifel wird auch regelmäßig die verfassungsrechtliche Zulässigkeit gezogen. So läßt die Bundesrepublik wissen, daß das staatliche Monopol insbesondere der Vermeidung von Spielsucht dient. Das Automatenspiel, welches von Experten in Bezug auf das Suchtpotential als gefährlichste Spielform gehandelt wird, unterfällt aber gerade nicht dem …

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