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BGH stoppt Abmahnwellen wegen Preisangaben (...wohl nicht)

am 22.11.2007 von http://www.lampmann-behn.de/blog/index.html

Die strenge Rechtsprechung zu Preisangaben und Versandkosten im Internet war von einigen schon als Rechtsgeschichte bezeichnet und damit das Ende der Abmahnwellen eingeläutet worden, als der Bundesgerichtshof Anfang Oktober eine Pressemeldung zu einer neuen Entscheidung herausgab. Wieder einmal hatte der Media-Markt und sein berühmter Anwalt die Sache bis zum höchsten deutschen Zivilgericht gezogen, weil ein Internethändler neben der Abbildung einer Ware nur deren Preis nannte und nicht schon auf derselben Internetseite darauf hinwies, dass der Preis die Umsatzsteuer enthält und zusätzlich zu dem Preis Liefer- und Versandkosten anfallen.Nun liegt das Urteil (I ZR 143/04) im Voltext vor. Zunächst stellt man bei der Lektüre fest, dass auch der BGH die Angaben des Beklagten für eindeutig wettbewerbswidrig hält. Er stellt auch klar, dass sich Händler auch in Zukunft an die Vorgaben der Preisangabenverordnung halten müssen und die Nichtbeachtung nicht etwa als Bagatellverstöße durchgehen. Die Gefahr wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen bleibt damit nach wie vor bestehen. Immerhin stellt der BGH dabei Leitlinien auf:Da der durchschnittliche Käufer im Versandhandel mit zusätzlichen Liefer- und Versandkosten rechnet, genügt es, wenn die fraglichen Informationen alsbald sowie leicht erkennbar und gut wahrnehmbar auf einer gesonderten Seite gegeben werden, die noch vor Einleitung des Bestellvorgangs notwendig aufgerufen werden muss. [...]Informationen in anderen, über Links erreichbaren Rubriken, wie sie [hier] unter den Menüpunkten „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder „Service“ gegeben worden sind, genügen nicht. [...]Die Angaben nach der Preisangabenverordnung benötigt der Verbraucher nicht erst im Zuge der Bestellung, sondern bereits, wenn er sich mit dem Angebot näher befasst. Daher müssen sie dem Angebot oder …

BGH: Versandkosten - Gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) wird bei Internetangeboten nicht verstoßen, wenn neben der Abbildung einer Ware nur deren Preis genannt und nicht auf derselben Internetseite darauf hingewiesen wird, dass der Preis die

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ein Unterlassungsantrag, der auf das Verbot gerichtet ist, Artikel des Sortiments ohne den eindeutig zuzuordnenden und leicht erkennbaren Hinweis darauf zu bewerben, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe zusätzlich Liefer- und Versandkosten an…

Bundesgerichtshof : Preisangaben im Internethandel - Angaben zur Umsatzsteuer sowie Liefer- und Versandkosten müssen nicht auf der Artikelseite selbst angegeben werden.

MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH, Urteil vom 4.10.2007 – Az. I ZR 143/04 – Versandkosten; Vorinstanzen: OLG Hamburg, Urteil vom 12.8.2004 – Az. 5 U 187/03, LG Hamburg, Urteil vom 4.11.2003 – Az. 312 O 484/03 Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivil…

Angaben zu Umsatzsteuer und Lieferkosten im Internetversandhandel – BGH, Urteil vom 04.10.2007, Az. I ZR 143/04

Wettbewerbsrecht-Blog.de / Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem Urteil vom 04.10.2007 entschieden, dass im Internethandel auf die nach der Preisangabenverordnung (PAngV) vorgeschriebenen Angaben zur Umsatzsteuer und zu den Liefer- und Versandkosten nicht auf d…

Hinweise auf Umsatzsteuer und Liefer- und Versandkosten auf Internetseiten

Die herrschende Meinung / Hinweise auf Umsatzsteuer und Liefer- und Versandkosten müssen nicht auf derselben Internetseite gegeben werden, auf der die Ware angeboten und der Preis genannt werden. Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung dazu Stellung genommen, i…

Wie platziert man den Hinweis inkl. Mwst., zzgl. Versand wirklich abmahnsicher?

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Am 04.10.07 gab der BGH via Pressemitteilung bekannt, dass ein neues Urteil zum Thema „Platzierung der Preisangaben im Internetversandhandel" ergangen ist. Nun liegt auch die Urteilsbegründung vor. Lesen Sie im nachfolgenden Beitr…

BGH: Preisangabenverordnung - Hinweis auf Versandkosten und Umsatzsteuer - Bestimmheit eines Unterlassungantrags

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / BGH, Urteil vom 04.10.2007 - I ZR 143/04 ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; PAngV § 1 Abs. 2 PAngV § 1 Abs. 2 und 6; UWG §§ 3, 4 Nr. 11 Versandkosten Nunmehr liegt der Volltext dieser Entscheidung vor. Wir hatten bereits die Pressemitteilung zu dies…

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