BGH zur Sterbehilfe ....

Ich hatte heute morgen über die erwartete Grundsatzentscheidung des BGH zur Sterbehilfe berichtet.Nunmehr liegt die Pressemitteilung der Entscheidung vor. Kollege Nebgen und Kollege Vetter berichteten schon an anderer Stelle hierüber. Nach der heutigen Entscheidung ist der Abbruch lebenserhaltender Behandlungen künftig nicht mehr strafbar, wenn ein Patient dies in einer Verfügung festgelegt hat. Der Bundesgerichtshof sprach heute einen Rechtsanwalt vom Vorwurf des gemeinschaftlichen versuchten Totschlags frei. Das Landgericht Fulda hatten den Anwalt zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten auf Bewährung verurteilt, weil er seiner Mandantin geraten hatte, den Schlauch für die künstliche Ernähung ihrer Mutter zu durchtrennen. Da eine Besserung des Gesundheitszustandes der Mutter nicht mehr zu erwarten war, wollte man die seit fünf Ja…

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Themen: Sonde , Schlauch , Landgericht Fulda

Erschienen 25. Juni 2010 auf http://ramydlak.blogspot.com.

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Pressemitteilung Nr. 129/10 vom 25.6.2010
NEBGEN: Sterbehilfe ist erlaubt
Sterbehilfe: Richter stärken Patientenwillen | law blog

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