BGH zum Stalking
1. Beharrliches Handeln im Sinne des § 238 StGB setzt wiederholtes Tätigwerden voraus. Darüber hinaus ist erforderlich, dass der Täter aus Missachtung des entgegenstehenden Willens oder aus Gleichgültigkeit gegenüber den Wünschen des Opfers in der Absicht handelt, sich auch in Zukunft entsprechend zu verhalten. Eine in jedem Einzelfall Gültigkeit beanspruchende, zur Begründung der Beharrlichkeit erforderliche (Mindest-) Anzahl von Angriffen des Täters kann nicht festgelegt werden. 2. Die Lebensgestaltung des Opfers wird schwerwiegend beeinträchtigt, wenn es zu einem Verhalten veranlasst wird, das es ohne Zutun des Täters nicht gezeigt hätte und das zu gravierenden, ernst zu nehmenden Folgen führt, die über durchschnittliche, regelmäßig hinzunehmende Beeinträchtigungen der Lebensgestaltung erheblich und objektivierbar hinausgehen.
3. § 238 StGB ist kein Dauerdelikt. Einzelne Handlungen des Täters, die erst in ihrer Gesamtheit zu der erforderlichen …
» Vollständiger ArtikelStalking Strafgesetzbuch: Stalking
Rechtslupe | 1. März 2010 — Stalking wird seit dem 31. März 2007 in § 238 StGB strafrechtlich erfasst. Diese Vorschrift, die durch das Gesetz zur Strafbark…
Beharrliches Nachstellen
Rechtslupe | 14. Januar 2010 — Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich seine räumliche Nähe aufsucht, unter Verwendung von Telekommuni…
OLG Rostock: Keine Strafbarkeit wegen Stalking mangels schwerwiegender Beeiträchtigung der Lebensgestaltung
Strafrechtkanzlei Dr. Toralf Noeding | 25. Oktober 2009 — Das OLG Rostock hob mit Beschluss vom 27. Mai 2009 ein Urteil des Amtsgerichts Greifswald auf, durch das eine Studentin wegen S…
Stalking Strafe: Schutz vor "Stalking" - neuer § 238 StGB
LAWgical | 30. November 2006 — Der Bundestag hat heute den neuen § 238 StGB verabschiedet, mit dem "Stalking" unter Strafe gestellt wird. Der neue Straftatbestan…
Stalking Gesetz §238: Bundesregierung : Neuer § 238 StGB - Stalking-Gesetz tritt am 31.03.2007 in Kraft
MEDIEN INTERNET und RECHT | 30. März 2007 — Bundesgesetzblatt (BGBl) 2007, Teil I Nr. 11, S. 354 ff Das Gesetz zum strafrechtlichen Schutz von Stalking-Opfern ist heute im Bu…
Text der Antistalkingregelung
Lichtenrader Notizen | 17. März 2005 — Im Tagesspiegel veröffentlicht: DER ENTWURF (§ 238 STRAFGESETZBUCH) (LiNo hat schon berichtet!) Stalking-Bekämpfungsgesetz i…
BGH: Unkenntnis des Opfers von der Drohung schließt schweren Raub aus
Jurabilis | 29. Oktober 2004 — Der Tatbestand des schweren Raubes nach § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB setzt voraus, dass der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub …
Gesetzentwurf des Bundesrates zu einem Stalking-Bekämpfungsgesetz
Lichtenrader Notizen | 2. Mai 2005 — Der Gesetzentwurf des Bundesrates in der Bundestagsdrucksache 15/5410 vom 27.04.2005 ist inzwischen veröffentlicht worden: § 2…
Stalking Gesetz: BMJ: Stalking-Gesetz tritt am 31.03.2007 in Kraft
Handakte WebLAWg | 31. März 2007 — § 238 Nachstellung (1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich 1. seine räumliche Nähe aufsucht, 2. u…
Stalking Gesetz: Bundesrat stimmt neuem Stalking-Gesetz zu
strafblog | 19. Februar 2007 — Der Bundesrat hat am vergangenem Freitag dem Stalking-Gesetz und damit dem neuen § 238 StGB zugestimmt, der das unbefugte und beha…

