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BGH stärkt Rechte von Fußgängern im Bereich von Bushaltestellen

am 14.06.2006 von http://verkehrsunfall.beeplog.de

In einem Urteil vom 28.03.2006 hat der BGH festgestellt:
"§ 20 Abs. 1 StVO ist auch für Fußgänger, die in das Verkehrsmittel weder einsteigen wollen noch aus diesem ausgestiegen sind, ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB."
Damit kommen also auch "normale Fußgänger", …

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