BGH stärkt Mieterrecht bei Kautionen

Karlsruhe (Reuters) - Mieter müssen ihre Mietkaution nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) erst dann zahlen, wenn der Vermieter dafür ein extra Konto eingerichtet hat.

Das spezielle Konto müsse zum Schutz des Mieters zum Zeitpunkt der Zahlung bereits eingerichtet sein, hieß es in der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung. Denn zum Schutz des Mieters müsse die Kaution von vornherein unbedingt vom Vermögen des Vermieters getrennt bleiben. Die Richter des BGH-Mietsenats gaben damit den Mietern einer Wohnung im nordrhein-westfälischen Rheinberg statt. Sie hatten sich geweigert, die für die Wohnung anfallende Kaution in Höhe von 2000 Euro zu entrichten, weil der Vermieter noch kein entsprechendes Konto eingerichtet hatte.

Im Mietvertrag stand zwar, dass der Vermieter die Summe getrennt von seinem Vermögen bei einer Bank anzulegen habe. Die Mieter bestanden jedoch darauf, dass dieses Konto auch tatsächlich vor ihrer Zahlung angelegt werde. Der Vermieter weigerte sich und kündigte das Mietverhältnis. Zu Unrecht, wie der BGH nun entschied. Die Kündigung sei unwirksam.



Quelle: Reuters (13. Oktober 2010)

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Themen: Germany , Bgh , Western Europe , Europe , Karlsruhe , Kaution , General News , German Language - General , Politics / International Affairs / Law , Central/eastern Europe , Eurozone Countries , Judicial Process / Court Cases / Court Decisions , Crime/law/justice

Erschienen 13. Oktober 2010 bei http://www.reuters.com.

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