BGH: Staatsgeschenk - Zur Verletzung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts aus § 17 Abs. 1 UrhG und des Rechts des Urhebers auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk gem. § 13 UrhG
am 08.07.2007 von MEDIEN INTERNET und RECHT
1. Ein Eingriff in das urheberrechtliche Verbreitungsrecht aus § 17 Abs. 1 UrhG ist nicht gegeben,
wenn bei einer öffentlichen Veranstaltung das Original oder ein Vervielfältigungsstück des
geschützten Werkes nur symbolisch übergeben wird.
<br><br>
2. Wird bei einer öffentlichen Veranstaltung, bei der keine urheberrechtliche Nutzungshandlung
stattfindet, auf ein urheberrechtlich geschütztes Werk der bildenden Kunst (hier: ein ohne
Zustimmung des Eigentümers auf Segmenten der Berliner Mauer angebrachtes Gemälde) in besonderer
Weise hingewiesen, hat der Urheber jedenfalls dann keinen Anspruch auf Benennung nach § 13 UrhG,
wenn er sich selbst zuvor nicht zu seinem Werk bekannt hat (etwa durch Anbringung einer Urheberbezeichnung).
<br><br>
3. Der Streitgegenstand (der prozessuale Anspruch) wird durch den Klageantrag, in dem sich die vom Kläger
in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Klagegrund) bestimmt,
aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet (vgl. BGHZ 166, 253, 259 - Markenparfümverkäufe, m.w.N.).
Geht der Kläger aus einem Schutzrecht vor, wird der Gegenstand der Klage durch den Antrag und das
im Einzelnen bezeichnete Schutzrecht festgelegt (BGH, Urteil vom 07.12.2000 - Az. I ZR 146/98, GRUR 2001, 755, 756 f.
= WRP 2001, 804 - Telefonkarte).
<br><br>
4. Dem Urheber steht an seinem Werk - auch aus der Sicht der zu seinem Schutz geschlossenen internationalen Abkommen -
kein einheitliches Schutzrecht zu, sondern ein Bündel nationaler Schutzrechte (BGHZ 152, 317, 322 - Sender Felsberg).
Deshalb ist es Sache des Klägers, in den Tatsacheninstanzen klarzustellen, ob er das Schadensersatzbegehren
auch auf im Ausland bestehende urheberrechtliche Nutzungsrechte stützt will (BGH, Urteil vom 08.7.2004 - Az. I ZR 25/02,
GRUR 2004, …
Staatsgeschenk
Handakte WebLAWg / Ein Eingriff in das urheberrechtliche Verbreitungsrecht aus § 17 Abs. 1 UrhG ist nicht gegeben, wenn bei einer öffentlichen Veranstaltung das Original oder ein Vervielfältigungsstück des geschützten Werkes nur symbolisch übergeben wird. Wird b…
BGH: Kinder II - Ein Kläger, der für einen Bestandteil einer zusammengesetzten Marke isoliert Markenschutz aufgrund einer Marke kraft Verkehrsgeltung in Anspruch nehmen will, muss dieses Markenrecht in der Tatsacheninstanz zum Gegenstand des Recht
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ein Kläger, der für einen Bestandteil einer zusammengesetzten Marke isoliert Markenschutz aufgrund einer Marke kraft Verkehrsgeltung in Anspruch nehmen will, muss dieses Markenrecht in der Tatsacheninstanz zum Gegenstand des Rechtsstreits mach…
Mauerbilder Reloaded - neues zum UrhG
LAWCAST.DE / Zur Rechtslage an den Graffitibildern auf der ehemaligen Berliner Mauer gibt es seit heute eine neue Entscheidung. Der Volltext liegt leider noch nicht vor, die Pressemitteilung des BGH lautet wie folgt: Mauerbild als Staatsgeschenk Der u. a. fü…
OLG Hamm: Copyright-Vermerk - Zu den Anforderungen an einen - stillschweigenden - Verzicht auf die Urheberbenennung (hier: bei einer Software) bei umfassender Einräumung von Nutzungs- und Verwertungsrechten
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Grundsätzlich hat der Urheber gemäß § 13 UrhG das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk - ergänzt durch die Entstellungs- und Änderungsverbote der §§ 14, 39 UrhG und die Pflicht zur Quellenangabe gemäß § 63 UrhG. Er kann…
Fotorecht Spezial Teil 4: Urheberpersönlichkeitsrecht und Schranken
Law-Blog / Teil 3: Inhaber und Inhalt der Rechte gibt es hier. 2.1.5.2 Urheberpersönlichkeitsrecht Das Urheberrecht besteht aus viel mehr also nur Vorschriften und Berechtigungen zu Verwertung. Jeder Fotograf weiß, dass ein gelungenes Bild, in dessen Erste…
LG Berlin: Öffentlich Zugänglichmachen von Werken im Internet
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Gemäß § 15 UrhG hat alleine der Urheber eines Werkes das Recht, ob und wie sein Werk öffentlich zugänglich gemacht wird. § 19 a UrhG definiert das öffentlich Zugänglichmachen als das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlich…
Urheberrecht im Internet - Bearbeitungen
IT-Blawg / Die Frage nach der Zulässigkeit und Schutzrechtsfähigkeit von Bearbeitungen eines Werkes richtet sich nach §§ 2, 23 UrhG. § 3 UrhG: Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters s…
BGH: Wagenfeld-Leuchte - Verletzung des Verbreitungsrecht bei Angbot eines Werkes der angewandten Kunst im Inland und Veräußerung im Ausland wo Urheberrechtschutz nicht besteht.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Werden Vervielfältigungsstücke eines in Deutschland urheberrechtlich geschützten Werks der angewandten Kunst im Inland angeboten, so ist das Verbreitungsrecht des Urhebers auch dann verletzt, wenn die Veräußerung im Ausland (hier: Italien…
