BGH: Staatsanwalt wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt verurteilt
JUSLINE News berichtet:
Mit Urteil vom 21. März 2007 hat das Landgericht Mannheim den Angeklagten, einen Staatsanwalt, wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Strafvereitelung im Amt zur Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
Nach den Urteilsfeststellungen unterließ es der Angeklagte in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern von November 2002 bis Februar 2005 weisungswidrig, Ermittlungen zu führen - namentlich das Opfer und den Beschuldigten vernehmen zu lassen - und Anklage zu erheben. ...
Die gegen das Urteil gerichteten Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft blieben erfolglos. Der 1. Strafsenat des BGH hat die Auffassung des Landgerichts bestätigt: Zu Recht habe es das Verhalten des Angeklagten als Tun und nicht als Unterlassen gewertet; denn der Angeklagte habe es nicht nur unterlassen, das Ermittlungsverfahren weiter zu betreiben, sondern der Weiterbetreibung aktiv entgegengearbeitet. Auch sei die Beurteilung des Landgerichts, der Angeklagte habe zwar in einem Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit, nicht jedoch in einem Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt, frei von Rechtsfehlern. Urteil vom 6. November 2007 – 1 StR 394/07
„... unterließ es der Angeklagte in einem Ermittlungsverfahren ... Ermittlungen zu führen ... und Anklage zu erheben" - kommt mir irgendwoher bekannt vor.
Themen: Landgericht Mannheim , Rechtsbeugung IM Amt
Erschienen 6. November 2007 auf http://ra-melchior.blog.de.
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