BGH spricht Anwalt in Sterbehilfe-Urteil frei

Karlsruhe (Reuters) - Der Abbruch einer lebenserhaltenden ärztlichen Behandlung ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht strafbar, wenn sie dem Willen des Patienten entspricht.

Ärzte, Betreuer und Pflegeheime müssten eine lebenserhaltende Maßnahme abbrechen, wenn dies dem Willen des Patienten entspreche, heißt es in dem am Freitag verkündeten Urteil. Die Richter sprachen damit einen Rechtsanwalt frei, der vom Landgericht Fulda wegen versuchten Todschlags zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden war. Er hatte der Tochter einer schwer kranken Frau zur Sterbehilfe geraten. Diese hatte daraufhin den Schlauch für die künstliche Ernährung durchgeschnitten. (Az.: 2 StR 454/09)

Das Landgericht hatte die Tochter freigesprochen, da sie sich aufgrund des Rates ihres Anwalts über das rechtliche Verbot der Sterbehilfe nicht im Klaren gewesen sei. Doch der Anwalt hätte es besser wissen müssen, befand das Landgericht. Gegen die Verurteilung hatte der Anwalt Revision eingelegt.



Quelle: Reuters (25. Juni 2010)

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Themen: Anwalt , Sterbehilfe , Germany , Verbot , Legislation , Western Europe , Europe , German General News , Domestic Politics , Health And Medicine , Judicial Processes/court Cases/court Decisions , Karlsruhe

Erschienen 25. Juni 2010 bei http://www.reuters.com.

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