BGH: Sorgfalt des Anwalts bei Fristwahrung - Ausgangskontrolle für die Einreichung von Schriftsätzen per Fax

Nach der Entscheidung des BGH vom 07.07.2010, Az.: XII ZB 59/10 reicht es nicht, wenn der Anwalt sein Büro ausdrücklich im Einzelfall anweist, einen Schriftsatz zum Zwecke der Fristwahrung an das Gericht zu faxen. Er muss überdies - am besten durch allgemeines schriftliche Anweisung - Sorge für die Durchführung einer Ausgangskontrolle wie folgt treffen: Grundsätzlich ist für jedes fristwahrende Fax ein Faxprotokoll auszudrucken. am besten stellt man sein Fax so ein, dass grundsätzlich für jedes Fax automatisch ein Einzel- Ausgangsprotokoll erstellt wird. Der Übermittlungsvorgang gilt erst dann als beendet, wenn dieses Ausgangsprotokoll ausgedruckt ist. Das Protokoll ist anschließend daraufhin zu prüfen, ob das Fax vollständig "durchgegangen" ist ( anhand der Anzahl der gefaxten Seiten). Erst, wenn diese Überprüfung tatsächlich ergeben hat, dass das Fax vollständig versandt wurde, darf die zu wahrende Frist gestrichen werden ( Rz. 13 de…

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Themen: Telefax , Faxprotokoll , Fristwahrung , Ausgangskontrolle

Erschienen 10. August 2010 auf http://fokus-familienrecht.blogspot.com.

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