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BGH: soco.de

am 22.02.2005 von http://www.agit-sh.de/dur/

JurPC:

Durch die Benutzung eines Domainnamens kann ein entsprechendes Unternehmenskennzeichen entstehen, wenn durch die Art der Benutzung deutlich wird, daß der Domainname nicht lediglich als Adreßbezeichnung verwendet wird, und der Verkehr daher in der als Domainname gewählten Bezeichnung einen Herkunftshinweis erkennt.
Unternehmen mit einem lokalen oder regionalen Wirkungskreis weisen mit ihrer Präsenz im Internet nicht notwendig darauf hin, daß sie ihre Waren oder Leistungen nunmehr jedem bundesweit anbieten wollen.
[BGH, Urteil vom 22.07.2004, I ZR 135/01]

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soco.de

domainblog / JurPC hat die nun auch Entscheidungsgründe der BGH-Entscheidung (Urteil vom 22.07.2004, I ZR 135/01) über die Domain soco.de veröffentlicht. Zur Erinnerung: die Leitsätze lauten:»a) Durch die Benutzung eines Domainnamens kann…

soco.de

domainblog / Der BGH hat wieder einmal eine Domainrechtentscheidung veröffentlicht, entschieden hatte man bereits am 22.07.2004 (Az.: I ZR 135/01): »MarkenG § 5 Abs. 2 a) Durch die Benutzung eines Domainnamens kann ein entsprechendes Unter…

Domainname als Unternehmenskennzeichen - soco.de

muepe.de | weblog peter müller / MarkenG § 5 Abs. 2 BGH v. 22.07.2004 - I ZR 135/01a) Durch die Benutzung eines Domainnamens kann ein entsprechendes Unternehmenskennzeichen entstehen, wenn durch die Art der Benutzung deutlich wird, daß der Domainname nicht lediglich als Adreßb..…

Domainname als Unternehmenskennzeichen

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BGH: Markenschutz durch Benutzung eines Domainnamens

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soco.de – BGH lässt die Kirche im Dorf

domainundrecht.de / Der Bundesgerichtshof (BGH) befasste sich im Streit um die Domain soco.de mit der Frage, inwieweit die Internetpräsenz eines auf dem örtlichen Markt begrenzt agierenden Unternehmens sich in Konkurrenz zu einem an anderem Ort örtlich begrenzt …

BGH: weltonline.de

domainundrecht.de / JurPC: BGH, Urteil vom 02.12.2004 (Az.: I ZR 207/01)     In der Registrierung eines Gattungsbegriffs als Domainname liegt in der Regel keine sittenwidrige Schädigung, auch wenn es naheliegt, daß ein Unternehmen diesen Domai…

Hanseatisches OLG: m.gmail.com - Zum Verstoß gegen einen markenrechtlichen Unterlassungstitel wegen Verwendung des geschützten Zeichens in einer als Domain-Weiterleitung genutzten Sub-Level-Domain.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Durch die Benutzung eines Domain-Namens kann ein entsprechendes Unternehmenskennzeichen erworben werden, wenn der Verkehr in der als Domain-Namen gewählten Bezeichnung einen Herkunftshinweis erkennt (BGH WRP 05, 1164, 1166 – seicom). Nur dann,…

BGH: weltonline.de

domainundrecht.de /      Den Volltext der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 02.12.2004 (Az.: I ZR 207/01) gibts jetzt beim IWW - Institut für Wirtschaftspublizistik: In der Registrierung eines Gattungsbegriffs als Domainname liegt in der Regel…

BGH: mho.de - Zur Namensanmaßung bei Registrierung von Domainnamen

domainundrecht.de / JurPC - BGH, Urteil vom 09.09.2004, I ZR 65/02 Grundsätzlich liegt bereits in der durch einen Nichtberechtigten vorgenommenen Registrierung eines Zeichens als Domainname unter der in Deutschland üblichen Top-Level-Domain de eine Namensanmaßu…

hufeland.de

muepe.de | weblog peter müller / 1. Haben ein Unternehmen in den alten und ein Unternehmen in den neuen Bundesländern vor der Wiedervereinigung miteinander verwechselbare Bezeichnungen geführt, sind Kollisionsfälle auch dann nach dem Recht der Gleichnamigen zu lösen, wenn eines…

BGH: Metrosex - Die Anmeldung und die Eintragung eines Zeichens als Marke stellen als solche noch keine kennzeichenmäßige Benutzung des Zeichens für die in Anspruch genommenen Waren oder Dienstleistungen dar. Unter dem Gesichtspunkt der Erstbege

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Anmeldung und die Eintragung eines Zeichens als Marke stellen als solche noch keine kennzeichenmäßige Benutzung des Zeichens für die in Anspruch genommenen Waren oder Dienstleistungen dar, so dass darin noch keine Verletzung eines priorit…

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