BGH sichert Enkelrechte ab

In Familien überlebt der Enkel meist die Tochter. Was bei Menschen der normale Gang der Dinge ist, war im Fall von Unternehmensfamilien bisher umstritten. Erst jetzt entschied der BGH, was aus Unterlizenzen, den sogenannten Enkelrechten, wird, wenn der ursprüngliche Lizenznehmer pleitegeht und seine Tochterrechte erlöschen. (BGH vom 26. März 2009, Az.: I ZR 153/06) Die Karlsruher Richter entschieden einen Fall, in dem ein Programmierer einem Unternehmen das ausschließliche Nutzungsrecht an einem Computerprogramm verkauft hatte. Verbunden mit dem Tochterrecht war die Möglichkeit, Unterlizenzen zu vergeben. In der Folge erwarb ein Reifenhändler solch ein Enkelrecht.

Als der Inhaber des Tochterrechts insolvent wurde, rief der Programmierer seine Lizenz nach Paragraf 41 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) zurück. Grundsätzlich kann das jeder Urheber tun, wenn der Inhaber des ausschließlichen…

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Themen: Rechtsprechung (d) , Urteil , Bgh , Paragraf , Programmierer , Enkelrechte

Erschienen 22. September 2009 auf http://log.handakte.de/.

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Seite 1:Wer die Rechte an einem Produkt abgibt und erlaubt, dass der Käufer sie weiterreicht, kann sich diese "Enkelrechte" kaum wiederholen.