BGH setzt Veröffentlichung von Prominenten-Urlaubsfotos Grenzen

Urlaubsfotos von Prominenten dürfen in der Presse nur abgedruckt werden, wenn sie ein Thema von allgemeinemInteresse illustrieren.

Die TV-Moderatorin Sabine Christiansen hatte mit einer Klage gegen ein Foto in “Bild der Frau” Erfolg, das sie beim Einkaufen mit ihrer Putzfrau auf Mallorca zeigt. Das beanstandete Bild zeigt sie - worauf der Begleittext selbst hinweist - in einer (völlig) belanglosen Situation. Der Nachrichtenwert der Berichterstattung hat keinerlei Orientierungsfunktion im Hinblick auf eine die Allgemeinheit interessierende Sachdebatte. Eine solche Berichterstattung, die nur der Befriedigung des Unterhaltungsinteresses bestimmter Leser dient, rechtfertigt es bei der gebotenen Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit nicht, in das Recht am eigenen Bild einzugreifen. (…)

Quelle: Juris BGH vom 01.07.2008

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Themen: Rechtsprechung , Bgh , Sabine Christiansen , Recht AM Eigenen Bild

Erschienen 1. Juli 2008 auf http://log.handakte.de/.

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