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BGH setzt der Beratung durch Aufsichtsräte enge Grenzen

am 28.08.2006 von http://www.verschmelzungsbericht.de/

Nachtrag: Der Artikel ist in der Börsen-Zeitung vom 31. August 2006 veröffentlicht worden und kann durch Klick auf das Bild links herunter geladen werden.
Der BGH hat die rechtlichen Grenzen für Beratungsverträge von Aufsichtsratsmitgliedern durch sein Urteil vom 3. Juli 2006 (II ZR 151/04) näher abgesteckt. Der ehemalige Vorsitzende des Aufsichtsrats und Beklagte muss der klagenden AG danach Beratungshonorare in Millionenhöhe zurückzahlen. Diese waren über Jahre von einer GmbH, deren alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der Beklagte war, für Beratung in “betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Fragen” vereinnahmt worden.
Beratungsverträge zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der AG bedürfen nach § 114 Abs. 1 AktG der Zustimmung des gesamten Aufsichtsrats. Zwar lag eine solche Zustimmung vor, der BGH hielt dies jedoch für unerheblich. Denn der Beratungsgegenstand umfasse mit der “Beratung in betriebswirtschaftlichen Fragen” auch Leistungen, die zu den gesetzlichen Pflichten des Aufsichtsrats gehörten. Eine solche Vereinbarung ist, so der BGH, überhaupt nicht genehmigungsfähig, sondern wegen Verstoßes gegen das gesetzliche Verbot des § 113 AktG nichtig. Nach § 113 Abs. 1 AktG entscheidet die Satzung oder die Hauptversammlung (und nicht der Aufsichtsrat oder der Vorstand) über die Vergütung des Aufsichtsrats. Damit soll im Interesse der Aktionäre und der Gläubiger der Gesellschaft eine “Selbstbedienung” der Aufsichtsratsmitglieder ausgeschlossen werden; ferner soll die Vorschrift verhindern, dass der Vorstand über die Vergütung der Mitglieder seines Überwachungsorgans befindet. Hintergrund von § 114 AktG ist dagegen die präventive Kontrolle von Beratungsverträgen im Hinblick darauf, dass es auch außerhalb von rechtswidrigen Sondervorteilen (§ 113 AktG) zu engen Beziehungen und Verflechtungen zwischen dem Vorstand und einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern …

BGH setzt der Beratung durch Aufsichtsräte enge Grenzen

Verschmelzungsbericht / Nachtrag: Der Artikel ist in der Börsen-Zeitung vom 31. August 2006 veröffentlicht worden und kann durch Klick auf das Bild links herunter geladen werden. Der BGH hat die rechtlichen Grenzen für Beratungsverträge von Aufsichtsratsmitgliedern d…

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Beratungsverträge mit Aufsichtsratsmitgliedern

Verschmelzungsbericht / Zum Thema Beratungsverträge mit Aufsichtsratsmitgliedern habe ich einen Beitrag für die Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG 2006, S. 99-102) geschrieben. Er kann durch Klick auf das Bild links herunter geladen werden. Der Beitrag weitet me…

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