BGH: Schwarze Kassen für Auftragsvergabe strafbar (Kraftwerksbau / Fall Siemens)
am 30.08.2008 von http://www.jur-blog.de
BGH, Urteil vom 29.08.2008 - 2 StR 587/07 - Der Bundesgerichtshof hat mit einem bahnbrechenden Urteil die Strafbarkeit für das Führen von schwarzen Kassen bestätigt. In dem Fall ging es um Gelder aus schwarzen Kassen, die für Zahlungen bei Vergabe von Großaufträgen genutzt wurden. Dabei reiche die Existenz der Schwarzen Kassen und das Wissen darum schon aus, für die Feststellung der Strafbarkeit wegen Untreue zum Nachteil des Unternehmens aus. Auf eine weitere Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Bestechung komme es daher nicht allein an.
Mit der Entscheidung wird die strafrechtliche Haftung für Manager und Vorstände erheblich erweitert und bestätigt. Der Abschied von Bestechungskonten - für Geschäfte im Ausland als nützliche Aufwendungen früher sogar steuerlich begünstigt - fällt offensichtlich schwer und wird doch langsam schrittweise vollzogen. Wie es scheint gegen die Beharrungstendenzen (”gelebte Praxis”) in der Wirtschaft.
Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel
BGH: Verurteilung wegen Untreue im Fall Siemens bestätigt
1. Das Landgericht Darmstadt hat den Angeklagten K. wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Untreue, und wegen eines weiteren Falles der Untreue zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und den Angeklagten V. wegen zweier Fälle der Beihilfe zur Bestechung im geschäftlichen Verkehr zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt; die Vollstreckung beider Freiheitsstrafen hat es zur Bewährung ausgesetzt. Zugleich hat das Landgericht gegen die Siemens AG den Verfall von Wertersatz in Höhe von 38 Mio. € angeordnet.
Die beiden Angeklagten waren im Tatzeitraum als kaufmännischer Leiter bzw. als externer Berater für eine im Kraftwerksbau tätige Unternehmenssparte der Siemens AG …
Bewährungsstrafen im ersten SIEMENS-Prozess
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Korruption: Strafverfahren gegen frühere SIEMENS-Mitarbeiter beginnt heute
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(Erste) Grundsatzentscheidung zum Fall Siemens
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„Kölner Müllskandal“ rechtskräftig
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BGH: Stadträte sind keine Amtsträger sondern allenfalls Abgeordnete
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BGH:Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung eines Bürgermeisters wegen Untreue
Rechtblog / Der Angeklagte, Erster Bürgermeister der Stadt Schrobenhausen, ist vom Landgericht Ingolstadt mit Urteil vom 4. Juli 2005 der Untreue in zwei Fällen schuldig befunden worden. Von einem weiteren Vorwurf der Untreue hat das Landgericht den Angeklagte…
