BGH schützt Verbraucher vor Datensammlern
am 16.07.2008 von http://blog.juracity.deIn über 20 Millionen Haushalten werden mit „Payback-Karten“ Punkte gesammelt. Punkte für ein Küchenmesser, eine Pfanne oder andere Prämien. Doch nicht nur der Verbraucher sammelt, sondern auch die Unternehmen. Sie erfahren von den Payback-Kunden nicht nur, wer sie sind, wo sie wohnen, wann sie geboren sein, sondern auch was und …
Schokolade essen und Punkte sammeln
JuracityBlog / Nicht nur Zahnärzte sind wenig begeistert, wenn die Süßwarenindustrie den Absatz ihrer vor allem an Kinder gerichteten Produkte dadurch steigern will, indem sie den Genuß von Schokolade mit Prämien für Sammelpunkte von den Verpackungen “v…
Schokolade essen und Punkte sammeln ist rechtlich in Ordnung
JuracityBlog / Nicht nur Zahnärzte sind wenig begeistert, wenn die Süßwarenindustrie den Absatz ihrer vor allem an Kinder gerichteten Produkte dadurch steigern will, indem sie den Genuß von Schokolade mit Prämien für Sammelpunkte von den Verpackungen “v…
BGH schützt Payback-Kunden vor elektronischer Werbung
Reuters | Inlandsnachrichten / Karlsruhe (Reuters) - Das Rabattsystem Payback muss seine Verträge teilweise ändern. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte eine Klausel in dessen Standardverträgen in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil für rechtsw…
Meilen und Bahn.Bonus-Punkte
Andere Ansicht / Man kann ja alles noch verkomplizieren. Das Urteil des BAG zu den Miles&More-Punkten ist m.E. nachvollziehbar. Insbesondere auch, weil die Punkte auf einem entsprechenden Konto gutgeschrieben und auch übertragen werden können. Wie ist das n…
PUNKTE IN GEFAHR
LawBlog / Am 30. September 2005 verfallen 1.058 Payback-Punkte. Gut, hole ich mir halt nachher ein paar Socken.…
BGH zu Payback: AGB teilweise unwirksam
Telemedicus / Der Bundesgerichtshof befasste sich in seinem heutigen Urteil mit dem sog. Kundenbindungs- und Rabattsystem Payback. Die Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände richtete sich hauptsächlich gegen drei Klausel a…
