BGH: Schreiber muss neu verhandelt werden
Was durch das LG Augsburg und die dortigen Räume und Hallen huschende Mäuschen beim Lauschangriff auf Richtertalks heute hören
könnten? VIELLEICHT das:
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Am hat der BGH [1
StR 633/10 ] die von Karlheinz gegen das Urteil des LG Augsburg [Landgericht Augsburg –
Urteil vom 5. Mai 2010 – 9 KLs 501 Js 127135/95] verhandelt. [Vorabbericht mit den Rügen der Revision und Sachverhalt hier vom
20.6.2011]. Die Revision war erfolgreich, die Sache ist daher neu zu verhandeln, ein Teil der Feststellungen der Feststellungen der
angegriffenen vorinstanzlichen Entscheidung hat indessen Bestand, en detail:
Mit Urteil vom 5. Mai 2010 hatte das
Augsburg [Landgericht Augsburg – Urteil vom 5. Mai 2010 – 9 KLs 501 Js 127135/95] den Angeklagten wegen in sechs Fällen zu der
Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Soweit dem Angeklagten darüber hinaus in der Anklage Bestechung und Beihilfe zur
Untreue zur Last gelegt wurden, wurde das Verfahren eingestellt.
Nach den Urteilsfeststellungen verschwieg der Angeklagte in seinen Einkommensteuererklärungen für die Veranlagungszeiträume 1988 bis
1993 Provisionseinnahmen, die er aus der Vermittlung verschiedener Geschäfte erzielte, und verkürzte hierdurch Einkommensteuer in
Höhe von mehr als 14 Millionen DM. Hinsichtlich der dem Angeklagten zur Last gelegten Bestechung eines Staatssekretärs wurde das
Verfahren eingestellt, da insoweit Verfolgungsverjährung eingetreten sei, nachdem die Tat am 28. April 1992 mit der letzten Zahlung
des Bestechungslohns beendet gewesen sei.
Der Angeklagte stützte seine Revision gegen die Verurteilung auf Verfahrensrügen und die Sachrüge, während die sich mit ihrer Revision gegen das
Urteil wandte, soweit das Verfahren wegen Bestechung eingestellt wurde.
Mit Urteil vom 6. September 2011 hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs das Urteil auf die Revision sowohl des Angeklagten als
auch der Staatsanwaltschaft aufgehoben. Ein Teil der Feststellungen hat Bestand.
1.
Die Revision des Angeklagten war mit einer Verfahrensrüge erfolgreich. Das Landgericht hatte einen Beweisantrag zur steuerrechtlichen
„Ansässigkeit“ des Angeklagten im Sinne des Doppelbesteue…
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