BGH weist zwei Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern ab

BGH / Lehman-Brothers Pleite / Banken / Anlageberatung Quelle: Pressemitteilung des BGH, Nr. 145/2011 vom 27.09.2011

Wie der Bundesgerichtshof (BGH) mittels Pressemitteilung bekannt gibt, wurden die zwei Schadensersatzklagen von betroffenen Anlegern von Lehman-Brothers Zertifikaten, die im Zuge der Pleite der US-Bank wertlos wurden und noch kurz vorher von der jeweiligen Bank zum Kauf empfohlen worden sind, abgelehnt. Damit dürften weitere ähnlich gelagerte Fälle wenig Aussicht auf Erfolg für die Anleger haben.

Pressemitteilung:

Bundesgerichtshof entscheidet über zwei Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern

Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei Parallelverfahren erstmals über Schadensersatzklagen von Anlegern im Zusammenhang mit dem Erwerb von Zertifikaten der niederländischen Tochtergesellschaft der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers Holdings Inc. entschieden.

In der Sache XI ZR 178/10 hatte der Anleger im Dezember 2006 auf Empfehlung einer Mitarbeiterin der beklagten Sparkasse einen Betrag in Höhe von 10.000 € in eine “ProtectExpress-Anleihe” investiert. In der Parallelsache XI ZR 182/10 hatte die dortige Klägerin im Oktober 2007 auf Empfehlung eines Mitarbeiters derselben Sparkasse für 10.000 € eine “Bull Express Garant Anleihe” erworben. In beiden Fällen handelt es sich um Inhaberschuldverschreibungen der niederländischen Lehman Brothers Treasury Co. B.V., deren Rückzahlung von der US-amerikanischen Lehman Brothers Holdings Inc. garantiert wurde. Zeitpunkt und Höhe der Rückzahlung hingen bei der “ProtectExpress-Anleihe” von der Wertentwicklung eines aus 10 Titeln des DAX 30-Index bestehenden Aktienkorbs (“Lehman Brothers Deutschland Dividend Basket”) und bei der “Bull Express Garant Anleihe” von der Wertentwicklung des Aktienindex EuroStoxx 50 ab. Bei beiden Anleihen sollte der Anleger im für ihn ungünstigsten Fall den angelegten Betrag am Laufzeitende ohne Zinsen zurück erhalten.

Mit der Insolvenz der Emittentin (Lehman Brothers Treasury Co. B.V.) und der Garantin (Lehman Brothers Holdings Inc.) im September 2008 wurden die erworbenen Zertifikate weitgehend wertlos. Mit ihren Klagen verlangen die Anleger, die der beklagten Sparkasse mehrere Aufklärungspflichtverletzungen vorwerfen, im Wesentlichen die Rückzahlung des Anlagebetrages zuzüglich des Ausgabeaufschlages nebst Zinsen.

Das Landgericht hat den Klagen stattgegeben. Auf die Berufungen der Beklagten hat das Oberlandesgericht die Klagen abgewiesen. Die hiergegen gerichteten Revisionen der Kläger hat der Bundesgerichtshof zurückgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt:

Nach den vom Berufungsgericht rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen habe die Beklagte in beiden Fällen ihre Pflicht zur anleger- und objektgerechte…

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Themen: Deutschland , Rechtsanwalt , Bgh , Bundesgerichtshof , Schadensersatz , Banken , Dividend , Zertifikate , Lehman Brothers , Bank , Anlage , Anlageberatung , Pleite , Anleger , Lehman-pleite

Erschienen 28. September 2011 auf http://www.strafrecht-bundesweit.de.

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