BGH: Schadensersatz für Verwendung von Paparazzi-Fotos für Werbezwecke - Playboy am Sonntag-Entscheidung liegt im Volltext vor

BGH Urteil vom 31.05.2012 I ZR 234/10 Playboy am Sonntag KUG § 22 Satz 1, § 23 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 Wir hatten bereits über die Entscheidung berichtet. Leitsatz des BGH:In der Veröffentlichung eines Fotos im redaktionellen Teil einer Zeitung, das eine sich unbeobachtet wähnende prominente Person bei der Lektüre einer Ausgabe dieser Zeitung zeigt, kann ein zur Zahlung eines angemessenen Lizenzbetrags verpflichtender rechtswidriger Eingriff in den vermögensrechtlichen Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts liegen, wenn auch die das Foto begleitende Wortberichterstattung ganz überwiegend werblichen Charakter hat und sich die mit der Berichterstat…

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Themen: Bgh , LG Hamburg , Bild , Playboy , Axel Springer , Kug , Werbung , Lizenzgebühr , Gunter Sachs , Prominenter , Werbliche Vereinnahmung

Erschienen 5. Dezember 2012 auf http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/.

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Urteil des I. Zivilsenats vom 31.5.2012 - I ZR 234/10 -