kleinste Tonfetzen schutzfähig
Recht geblogt | 30. November 2008 — Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass bereits derj…
Der für das Urheberrecht zuständige Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs stellte in seinem Urteil vom 21.11.2008 - Az. I ZR 112/06 fest, dass schon die kleinste Entnahme eines Tonfetzens aus einem fremden Tonträger in die Rechte des Tonträgerherstellers eingreift. Nach § § 24 Abs. 1 UrhG ist eine Nutzung des Tonträgers ohne die Zustimmung des Berechtigten allerdings erlaubt, wenn das neue Werk einen so großen Abstand zu entnommenen Tonfolge aus dem "Orginal" hat, dass es als selbstständiges Werk anzusehen ist. 1. Sachverhalt:Kläger sind die Mitglieder der Musikgruppe Kraftwerk. Inhalt des Streits ist ein Musikstück der Gruppe Kraftwerk mit dem Namen " Metall auf Metall", welches im Jahr 1977 veröffentlicht worden ist. Die zwei Beklagten sind die Komponisten des Stücks "Nur mir". Ebenfalls beklagt ist die Musikgesellschaft von Moses Pelham mit Sabrina Setlur, die dieses Stück "Nur mir" im Jahr 1997 auf dem Album von Sabrina Setlur einspielten. Die Sequenz, um die es im vorliegenden Streit geht, ist ungefähr zwei Sekunden lang und wurde dem Stück "Metall auf Metall" entnommen, kopiert und dann fortlaufend aneinandergereit abgespielt, also gesampelt. Nach Ansicht der Kläger sind dadurch ihre Rechte als Tonträgerhersteller verletzt und sie verklagten die Beklagten auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunftserteilung und Herausgabe der Tonträger zwecks Vernichtung. Das Berufungsgericht hat der Klage stattgegeben. Der BGH hat das Berufungsurteil daraufhin aufgehoben und es zur erneuten Verhandlung zurückgewiesen. 2. Nach Ansicht des BGH habe das Berufungsgericht im Ergebnis zurecht angenommen, dass die Beklagten in die Rechte des Tonträgerherstellers eingegriffen haben. § 85 Abs. 1 UrhG schützt die zur Festlegung der Tonfolge auf dem Tonträger erforderliche wirtschaftliche, organisatorische als auch technische Leistung des Tonträgerherstellers. Somit bezieht sich die unternehmerische Leistung auf den gesamten Tonträger, was auch den Schutz einzelner Tonteile umfasst. Ein Eingriff liegt danach…
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Internetangebot des Verlages C.H. Beck, München - : BGH: Tontr�ger-Sampling zur Schaffung eines neuen eigenst�ndigen Werkes zul�ssig