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BGH: Sammelaktion für Schoko-Riegel

am 21.07.2008 von http://www.recht-blog.com

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte gestern über die Zulässigkeit einer Sammelaktion zu entscheiden, die sich auch an Kinder und Jugendliche richtete.

Die Nestlé AG hatte für ihre Schoko-Riegel (z.B. “Lion”, “KIT KAT” und “NUTS”) eine Sammelaktion durchgeführt, bei der auf der Verpackung jeweils ein Sammelpunkt (sog. “N-Screen”) aufgedruckt war. 25 Sammelpunkte konnten gegen einen Gutschein im Wert von 5 € für einen Einkauf bei dem Internet-Versandhändler amazon.de eingelöst werden. Der Kläger, der Bundesverband der Verbraucherzentralen, hatte Nestlé auf Unterlassung in Anspruch genommen. Er hat die Auffassung vertreten, die Aktion sei wettbewerbswidrig, weil sie die Sammelbegeisterung von Kindern und Jugendlichen ausnutze und so eine rationale Kaufentscheidung bei ihnen verdrängen könne.
Während das Landgericht der Klage stattgegeben hatte, hatte das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. die Klage abgewiesen. Der Bundesgerichtshof hat diese Entscheidung bestätigt.
Zwar sind Werbeaktionen, mit denen die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen ausgenutzt wird, im Hinblick auf die besondere Schutzbedürftigkeit jugendlicher Verbraucher wettbewerbswidrig. Der Bundesgerichtshof hat jedoch klargestellt, dass nicht jede gezielte Beeinflussung von Minderjährigen wettbewerbswidrig ist. Auch sei nicht jede an Minderjährige gerichtete Sammel- und Treueaktion unzulässig. Abzustellen sei auch bei besonders schutzbedürftigen Zielgruppen auf den durchschnittlich informierten und aufmerksamen Verbraucher dieser Gruppe. Die wirtschaftlichen Folgen einer Beteiligung an der beanstandeten Sammelaktion konnten – so der Bundesgerichtshof – auch von Minderjährigen hinreichend überblickt werden. Es handele sich um ein Produkt, über das auch Minderjährige ausreichende Marktkenntnisse hätten. Die Riegel seien während der Werbeaktion zu ihrem üblichen Preis von ca. 40 Cent verkauft worden; die …

Bundesgerichtshof : Lion, KIT KAT & Nuts: Sammelaktion für Schoko-Riegel nicht wettbewerbswidrig - Nicht jede gezielte Beeinflussung von Minderjährigen ist wettbewerbswidrig. Auf die Tranzparenz und Überschaubarkeit kommt es an.

MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH, Urteil vom 17.07.2008 - Az. I ZR 160/05 – N-Screens; Vorinstanzen: OLG Frankfurt, Urteil vom 4.08.2005 – Az. 6 U 224/04; LG Frankfurt, Urteil vom 14.10.2004 – Az. 2/03 O 35/04 Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivi…

Sammelaktion für Schoko-Riegel

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Zulässigkeit einer Sammelaktion zu entscheiden, die sich auch an Kinder und Jugendliche richtete. Die Nestlé AG hatte für ihre Schoko-Riegel…

Schoko-Riegel Sammelaktion nicht wettbewerbswidrig

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Schokoriegel, Sammelaktionen und die Marktkenntnis Minderjähriger

IP|Notiz / Am 17. Juli 2008 erging ein wettbewerbsrechtliches Urteil des BGH, das den einen oder anderen Leser sicherlich interessieren dürfte. Da die Entscheidung in Druckform bislang noch nicht vorliegt, möchten wir vorerst auf die Pressemitteilung verweise…

BGH zu Sammelaktionen auf Schokoriegeln

Dr. Bücker Newsfeed / Im Urteil vom 17.07.2008 - Az. I ZR 160/06 - N-Screens entschied der BGH über die Zulässikeit von Sammelaktionen auf Schokoriegeln, die sich an Jugendliche und Kinder richten.1. Die Nestlé AG hatte für ihre Schoko-Riegel (z.B. Lion, KIT KAT und N…

BGH: Nestlé Sammelaktion ist nicht wettbewerbswidrig!

Dr. Bücker Newsfeed / 1. In der Entscheidung vom 17. Juli 2008 - Az. I ZR 160/05 stellte der BGH fest, dass eine Sammelaktion von Nestlé nicht wettbewerbswidrig ist. Bei dieser Aktion befanden sich Sammelpunkte auf den Schokoriegeln von Nestlé (z. B. Lion, Nuts). Hatte…

BGH: Nestle-Amazon Werbung für Schoko-Riegel ist zulässig

§§ Jur-Blog.de §§ / BGH, Urteil vom 17. Juli 2008 - I ZR 160/05 - Aus Gründen des im Wettbewerbsrecht verankerten Jugendschutzes ist die Werbung an Kinder und Jugendliche regelmäßig besonders zu Überprüfen. Das Ausnutzen von Spiel- und Sammeltrieb von Kindern und J…

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Handakte WebLAWg / Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte gestern über die Zulässigkeit einer Sammelaktion zu entscheiden, die sich auch an Kinder und Jugendliche richtete. Die Nestlé AG hatte für ihre Sch…

BGH: Klingelton-Werbung in Jugendzeitschriften kann wettbewerbswidrig sein

ElbeBlawg / Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden, dass die Werbung eines Unternehmens, dass in Jugendzeitschriften für Handy-Klingeltöne wirbt, als wettbe- werbswidrig anzusehen ist, da sie geeignet sei, die geschäftliche Unerfahrenhe…

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Kindergeldanrechnung beim Unterhalt für volljährige Kinder

JuracityBlog / Der BGH (Aktenzeichen XII ZR 166/04) hat entschieden, dass das Kindergeld bei volljährigen Kindern bedarfsdeckend zu berücksichtigen ist, also von dem sich aus der Düsseldorfer Tabelle ergebenden Unterhalt abgezogen wird. Die Entscheid…

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