BGH rügt Klingelton-Werbung
am 06.04.2006 von http://www.juraaa.deDer Bundesgerichtshof hat die Werbung eines Klingelton-Anbieters heute für wettbewerbswidrig erklärt, da diese geeignet sei, die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen auszunutzen (§ 4 Nr. 2 UWG). Der Anbieter hatte unter anderem in der Zeitschrift “Bravo Girl” für seine Handy-Töne geworben, die über eine 0190-Nummer für 1,86 Euro pro Minute herunterzuladen waren, ohne dabei [...]
BGH: Klingelton-Reklame in Jugendmagazinen
advobLAWg / Es war zwar schon überall zu lesen; trotzdem kurz angemerkt: Der BGH hat entschieden (Pressemitteilung des BGH 60/2006 v. 06.04.2006), dass Werbung für teure Handy-Klingeltöne in Kinder- und Jugendzeitschriften wie Bravo Girl wettbewerbswidrig und…
Klingeltöne und Jugendzeitschriften
Blickpunkt Recht & Steuern / Der Bundesgerichtshof hat jetzt auf die Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände entschieden, dass ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, wenn ein Unternehmen in einer Jugendzeitschrift für Handy-Klingeltöne wirbt und …
Werbung für Handy-Klingeltöne in Jugendzeitschriften wettbewerbswidrig
Recht und Alltag / Der u. a. für Marken- und Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte auf Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände darüber mit Urteil vom 6.04.2006 (Az.: I ZR 125/03) zu entscheiden, o…
BGH: Klingelton-Werbung in Jugendzeitschriften kann wettbewerbswidrig sein
ElbeBlawg / Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden, dass die Werbung eines Unternehmens, dass in Jugendzeitschriften für Handy-Klingeltöne wirbt, als wettbe- werbswidrig anzusehen ist, da sie geeignet sei, die geschäftliche Unerfahrenhe…
BGH: Verbot von Werbung für Klingeltöne in Jugendzeitschriften
Strafsachen, Verkehrsunfälle und andere interessante Dinge / Von der Pressestelle des Bundesgerichtshofs kam heute eine interessante Mitteilung:Der u. a. für Marken- und Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte auf Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbrauc…
Werbung gegenüber Minderjährigen
Prof. Dr. jur. Dieter Nennen / Werbung, die geeignet ist, die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen auszunutzen, ist rechtswidrig. Minderjährige sind aufgrund ihrer geringeren Lebenserfahrung in der Regel weniger in der Lage, die durch Werbung angepriesene Le…
Werbung für Handy-Klingeltöne in Jugendmagazinen wettbewerbswidrig
JuracityBlog / Der Erste Zivilsenat hat mit Urteil vom 06.04.2006 (AZ.: 1 ZR 125/03) entschieden, dass die Werbung für Handy-Klingeltöne in Jugendmagazinen als wettbewerbswidrig einzustufen ist, wenn sie lediglich über die Minutenpreise (”1,86…
Klage gegen Klingelton-Anbieter: Heute wird ein Urteil erwartet
ElbeBlawg / Klingeltöne fürs Handy sind bei Jugendlichen beliebt, kosten aber auch viel Geld. Bei Musiksendern und in Jugendzeitschriften wird permanent dafür geworben, wobei oft die Kosten nicht klar angegeben werden. Daher halten Verbrauchersch&…
Rechte zur Benutzung als Handy-Klingelton
Law-Blog / Das Landgericht Hamburg hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren mit Urteil vom 10. Dezember 2004, Az: 308 O 501/04, entschieden, dass die Nutzung eines Musikwerkes, im vorliegendem Fall „Rocking on HeavenÂ’s Floor“, als Handy-Klingelton ein…
BGH - I ZR 160/05: Sammelaktion für Schoko-Riegel
ipweblog.de / BGH, Urt. v. 17. Juli 2008 - I ZR 160/05 Eine an Minderjährige gerichtete Sammelaktion konnte nach § 1 UWG a.F. und jedenfalls bis zum 12. Dezember 2007 auch nach § 4 Nr. 2 UWG nur wettbewerbswidrig sein, wenn sie in ihrer konkreten Ausgestaltung…
Klingelt’s?
JURAAA!DE / Gerade bei SternTV. Das Drama um das Geschäftsmodell Klingelton geht in eine neue Runde. Im Ring: Moderator Günther Jauch, ein 12-jähriges Klingelton-Opfer samt Vater, ein Vertreter eines bekannten Anbieters diverser kostenpflichtiger Spielereien…
Jugendgefährdende Schokoriegel
Pfitzer.Rechtsanwaelte / Streitgegenstand war eine Werbaktion auf Schokoriegeln (unter anderem "Lion", "KitKat" und "Nuts"). Auf den Verpackungen der Riegel war je ein Sammelpunkt aufgedruckt. Für 25 solcher Sammelpunkte sollte man einen Gutsch…
