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BGH: Rückzahlung von im Rahmen eines Schenkkreises gezahltem Geld

am 11.11.2005 von http://www.dr-bahr.com/

Der Kläger verlangte in den beiden Verfahren die Rückerstattung von Beträgen, die er im Zuge der Teilnahme an einem sogenannten Schenkkreis an die Beklagten gezahlt hat. Die Schenkkreise waren …

Die Entscheidung des BGH liegt inzwischen im Volltext vor:
http://www.versicherung-recht.de/urteile/details.php?id=33

Frank am 20.11.2007 um 11:03 Uhr:

Zum Thema Schenkkreis.

Ich wurde 2004 zu so einer Veranstaltung geschleppt und wurde ein paar Wochen später eingetragen. Dies habe ich zugelassen da einige gesagt haben, kein Problem im Zweifel besorge ich dier die 2 Personen. Nach ein paar Wochen wollte ich raus aus dem Spiel und meinen Einsatz wieder haben. Mir wurde dann gesagt man hätte einen Ersatzspieler gefunden und ich bekam meinen Einsatz (nicht direkt vom neuen Spieler)zurück. Jetzt habe ich ein Schreiben vom Anwalt des neuen Spielers erhalten, das er seinen Einsatz zurückfordert. Ich bin der Meinung, dass ich mich nicht bereichert habe und auch keine Schenkung erhalten habe, sondern das der neue Spieler an meiner Stelle auf die "Beschenkten" losgehen kann. Lieg ich da falsch?

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