BGH - Richter als Hüter des Nachrichtenwerts?
am 23.07.2008 von http://www.jur-blog.de
BGH, Urteil vom 1. Juli 2008- VI ZR 243/06 - Die Paparazzi - Berichterstattung ist nicht erst seit dem Tod von Lady Diana in Verruf geraten. Deshalb gibt es entsprechende juristische Bemühungen und Klagen, geraden dem ausufernden Fotojournalismus eine Riegel vorzuschieben. Diese Entscheidung des BGH kann in dieser Linie gut verstanden werden, wirft aber auch Fragen auf: Entscheiden Gerichte - bis hoch zum BGH, BVerfG und EGMR [siehe hier] - alle streitigen Einzelfälle über die Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit?
Vorliegend hat der BGH wegen “fehlendem Nachrichtenwert” eine Fotoveröffentlichung für unzulässig erklärt. Diese Abwägung ist im Rahmen der so genannten Begleiter- Rechtsprechung zu sehen.
Doch allgemeiner bleibt zu fragen: Was unterscheidet die obersten Gerichte noch von Super-Lektoraten? Es erscheint wahrscheinlich, dass die zunehmende Nachlässigkeit bei den Lektoren und der Sensationshunger der Konsumenten, Gier nach Medienquoten und Aggressivität bei Verstöße gegen die Achtung fremder Privatsphären, die Richter zunehmend in die Rolle der Pressekontrolleure drängt. Dort, wo es für Anwälte und Gerichtkosten zahlungskräftige Mandanten gibt, versteht sich …Wäre eine Vorabkontrolle möglich, dann könnte man mit der gleichen sensationsgierigen Art titeln: Die gekauften Zensoren!
Rechtanwalt Siegfried Exner, Kiel - www.jur-blog.de
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Veröffentlichung eines Fotos von Sabine Christiansen beim Einkaufen mit ihrer Putzfrau
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